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Merkzeichen

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kennzeichnen die Art der Behinderung und die damit verbundenen Leistungen und Vergünstigungen. Zuständig ist das Versorgungsamt.

 

2. Überblickzum Inhaltsverzeichnis

Informationen zu folgenden Merkzeichen bekommen Sie mit Klick auf den jeweiligen Link:

 

3. Weitere Merkzeichenzum Inhaltsverzeichnis

Nachfolgend eine Liste seltener Merkzeichen. Detaillierte Auskünfte gibt auch hier das Versorgungsamt.

  • Kriegsbeschädigt
    für Kriegsbeschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von wenigstens 50 % i.S.d. Bundesversorgungsgesetzes (BVG).
  • VB
    für Beschädigte mit einem GdS von wenigstens 50 % nach Gesetzen, auf die das BVG anwendbar ist, z.B. Opfer von Gewalttaten oder Wehr-, Zivildienst- und Impfgeschädigte. Mit Merkzeichen "VB" besteht Anspruch auf Versorgung nach den Vorschriften des BVG.
  • EB
    GdS von wenigstens 50 %, Entschädigung nach § 28 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG).
  • 1.KL.
    Kriegsbeschädigte und Verfolgte i.S.d. BEG. Mit Merkzeichen "1.KL." darf in Zügen mit einem Fahrausweis 2. Klasse die 1. Klasse benutzt werden.

 

4. Nachteilsausgleichezum Inhaltsverzeichnis

Mit Klick auf PDF-DownloadTabelle erhalten Sie einen Überblick über die mit den einzelnen Merkzeichen verbundenen Nachteilsausgleiche.

 

5. Versorgungsmedizinische Grundsätzezum Inhaltsverzeichnis

Das Versorgungsamt richtet sich bei der Zuerkennung der Merkzeichen nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese  ersetzen seit 1.1.2009 die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht" und werden vom Bundesjustizministerium unter externer Linkwww.gesetze-im-internet.de > Gesetze/Verordnungen > V > VersMedV > Anlage zu § 2 > Anlage als Download angeboten.

 

6. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Versorgungsamt

 

7. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Grad der Behinderung

Schwerbehindertenausweis

Behinderung

 

 

Letzte Aktualisierung am 17.12.2009   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

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