Springe direkt zu: Inhalt, Suche.

betaCare
Krankheiten, Soziales & RechtAdressenReha-Kliniken

EmpfehlenDruckenPDF

Merkzeichen B

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis wird erteilt, wenn bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine ständige Begleitung nötig ist. Schwerbehinderte mit Merkzeichen B sind zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt, aber nicht verpflichtet.

 

2. Leistungenzum Inhaltsverzeichnis

Die notwendige Begleitperson eines Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen B wird

unentgeltlich befördert.

 

Wenn die Begleitperson den Behinderten bei dessen Berufsausübung und auf Dienstreisen begleitet, steht sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

Einen Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen finden Sie unter Merkzeichen.

Mit Klick auf PDF-DownloadTabelle erhalten Sie einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die mit den jeweiligen Merkzeichen verbunden sind.

 

3. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Versorgungsamt

 

4. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Merkzeichen

Grad der Behinderung

Nachteilsausgleiche für Behinderte

 

 

Letzte Aktualisierung am 26.06.2009   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

Bewerten Sie die obigen Informationen (Schulnoten-System) 

1 6