Merkzeichen B
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1. Das Wichtigste in Kürze
Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis wird erteilt, wenn bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine ständige Begleitung nötig ist. Schwerbehinderte mit Merkzeichen B sind zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt, aber nicht verpflichtet.
2. Leistungen
Die notwendige Begleitperson eines Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen B wird
- in öffentlichen Verkehrsmitteln
- und im Flugverkehr
unentgeltlich befördert.
Wenn die Begleitperson den Behinderten bei dessen Berufsausübung und auf Dienstreisen begleitet, steht sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Einen Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen finden Sie unter Merkzeichen.
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Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die mit den jeweiligen Merkzeichen verbunden sind.
3. Wer hilft weiter?
4. Verwandte Links
Nachteilsausgleiche für Behinderte
Letzte Aktualisierung am 26.06.2009 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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