Merkzeichen Bl
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1. Das Wichtigste in Kürze
Das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis erhalten blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen.
2. Voraussetzungen
Das Merkzeichen Bl wird erteilt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Vollständige Blindheit.
- Die Sehschärfe auf dem besseren Auge beträgt nicht mehr als 1/50.
- Andere Störungen des Sehvermögens (z.B. Gesichtsfeldeinengungen) liegen vor, die obiger Sehschärfe entsprechen.
3. Vergünstigungen
Das Merkzeichen Bl ist ausschlaggebend für
- Behinderung > Steuervorteile, Umsatzsteuer, Hundesteuer (Blindenhund)
- Blindengeld Blindenhilfe
- Kraftfahrzeughilfe, Automobilclubs (beitragsfrei), Kraftfahrzeugsteuer
- Fahrdienste
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Parkerleichterungen
- Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
- Telefongebührenermäßigung
Einen Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen finden Sie unter Merkzeichen.
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Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die mit den jeweiligen Merkzeichen verbunden sind.
4. Wer hilft weiter?
5. Verwandte Links
Nachteilsausgleiche für Behinderte
Letzte Aktualisierung am 17.08.2011 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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