Merkzeichen G
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1. Das Wichtigste in Kürze
Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr bzw. erheblicher Geh- und/oder Stehbehinderung.
2. Voraussetzungen
- Immer bei Merkzeichen H
- Immer für Gehörlose
- Immer bei geistig Behinderten mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100
- Anzunehmen bei:
- Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bei einem GdB von mindestens 50 oder besonderen Auswirkungen auf die Gehfähigkeit bei einem GdB von mindestens 40
- Schweren inneren Leiden, z.B. schweren Herzschäden, dauernden Einschränkungen der Lungenfunktion oder chronischer Niereninsuffizienz
- Hirnorganischen Anfällen mit mittlerer Anfallshäufigkeit, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen
- Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks. Näheres unter Diabetes > Schwerbehinderung.
- Störungen der Orientierungsfähigkeit wie schweren Sehbehinderungen oder geistigen Behinderungen mit einem GdB von 80 oder 90
- Bei Kindern
Das Merkzeichen G ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich. Für die Beurteilung gelten dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen.
3. Vergünstigungen
Das Merkzeichen G ist ausschlaggebend für
- Behinderung > Steuervorteile
- Kraftfahrzeughilfe
- Ermäßigungen bei Automobilclubs
- Zusätzliche behinderungsbedingte Gebühren, z.B. für Eignungsgutachten, Eintragung besonderer Bedienungseinrichtungen oder Auflagen im Führerschein, beim TÜV oder bei der Straßenverkehrsbehörde können ermäßigt oder erlassen werden
- Kraftfahrzeugsteuer
- Fahrdienste
- Mehrbedarfszuschläge
- Öffentliche Verkehrsmittel
Einen Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen finden Sie unter Merkzeichen.
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Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die mit den jeweiligen Merkzeichen verbunden sind.
4. Wer hilft weiter?
5. Verwandte Links
Nachteilsausgleiche für Behinderte
Letzte Aktualisierung am 17.08.2011 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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