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Merkzeichen RF

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis signalisiert Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung und Telefongebührenermäßigung für den Inhaber des Ausweises.

 

2. Voraussetzungenzum Inhaltsverzeichnis

Die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht liegen vor bei:

  • Blinden oder wesentlich Sehbehinderten mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 alleine für die Sehbehinderung
  • Hörgeschädigten, bei denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist (GdB für die Hörbehinderung wenigstens 50)
  • Behinderten mit einem GdB von mindestens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen können. Hierzu gehören:
    • Behinderte mit schweren Bewegungseinschränkungen (auch durch innere Leiden wie z.B. schwere Herzleistungs- oder Lungenfunktionsschwäche), die deshalb auf Dauer selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder technischen Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl) keine öffentlichen Veranstaltungen in zumutbarer Weise besuchen können
    • Behinderte, die durch ihre Behinderung auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend oder störend wirken wie z.B. durch Entstellung, Geruchsbelästigung (unzureichend verschließbarer Anus praeter), häufige Anfälle, laute Atemgeräusche, unwillkürliche Bewegungen oder Laute (Spastiker)
    • Behinderte mit nicht nur vorübergehend ansteckender Lungentuberkulose
    • Behinderte z.B. nach Organtransplantationen, die wegen einer immunsuppressiven Behandlung jede Ansteckungsgefahr meiden müssen
    • geistig oder seelisch Behinderte, die aufgrund motorischer Unruhe und Verhaltensauffälligkeiten stören würden

 

3. Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, Telefongebührenermäßigungzum Inhaltsverzeichnis

Für die tatsächliche Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht bzw. für die Ermäßigung der Telefongebühr müssen jedoch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Details hierzu Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung sowie Telefongebührenermäßigung.

 

Einen Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen finden Sie unter Merkzeichen.

Mit Klick auf PDF-DownloadTabelle erhalten Sie einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die mit den jeweiligen Merkzeichen verbunden sind.

 

4. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Versorgungsamt

 

5. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Merkzeichen

Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Telefongebührenermäßigung

Grad der Behinderung

Nachteilsausgleiche für Behinderte

 

 

Letzte Aktualisierung am 26.06.2009   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

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