Merkzeichen RF
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1. Das Wichtigste in Kürze
Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis signalisiert Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung und Telefongebührenermäßigung für den Inhaber des Ausweises.
2. Voraussetzungen
Die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht liegen vor bei:
- Blinden oder wesentlich Sehbehinderten mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 alleine für die Sehbehinderung
- Hörgeschädigten, bei denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist (GdB für die Hörbehinderung wenigstens 50)
- Behinderten mit einem GdB von mindestens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen können. Hierzu gehören:
- Behinderte mit schweren Bewegungseinschränkungen (auch durch innere Leiden wie z.B. schwere Herzleistungs- oder Lungenfunktionsschwäche), die deshalb auf Dauer selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder technischen Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl) keine öffentlichen Veranstaltungen in zumutbarer Weise besuchen können
- Behinderte, die durch ihre Behinderung auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend oder störend wirken wie z.B. durch Entstellung, Geruchsbelästigung (unzureichend verschließbarer Anus praeter), häufige Anfälle, laute Atemgeräusche, unwillkürliche Bewegungen oder Laute (Spastiker)
- Behinderte mit nicht nur vorübergehend ansteckender Lungentuberkulose
- Behinderte z.B. nach Organtransplantationen, die wegen einer immunsuppressiven Behandlung jede Ansteckungsgefahr meiden müssen
- geistig oder seelisch Behinderte, die aufgrund motorischer Unruhe und Verhaltensauffälligkeiten stören würden
3. Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, Telefongebührenermäßigung
Für die tatsächliche Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht bzw. für die Ermäßigung der Telefongebühr müssen jedoch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Details hierzu Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung sowie Telefongebührenermäßigung.
Einen Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen finden Sie unter Merkzeichen.
Mit Klick auf
Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die mit den jeweiligen Merkzeichen verbunden sind.
4. Wer hilft weiter?
5. Verwandte Links
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Nachteilsausgleiche für Behinderte
Letzte Aktualisierung am 26.06.2009 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
Bewerten Sie die obigen Informationen (Schulnoten-System)














