Merkzeichen aG
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1. Das Wichtigste in Kürze
Das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, d.h.: Das Gehvermögen ist auf das Schwerste eingeschränkt und die Fortbewegung ist nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung möglich.
2. Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG sind z.B. anzunehmen bei:
- Querschnittgelähmten
- Doppeloberschenkelamputierten
- Doppelunterschenkelamputierten
- Behinderten, die ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind
- schweren und schwersten Erkrankungen der inneren Organe wie Herzschäden mit schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz sowie schweren Einschränkungen der Lungenfunktion
- Bei Kindern
Das Merkzeichen aG ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich. Für die Beurteilung ist die Fortbewegungsmöglichkeit ausschlaggebend, auf die Gehfähigkeit kommt es hingegen nicht an.
3. Vergünstigungen
Das Merkzeichen aG ist ausschlaggebend für
- Behinderung > Steuervorteile
- Kraftfahrzeughilfe
- Ermäßigungen bei Automobilclubs und Kraftfahrzeugsteuer
- Fahrdienste
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Parkerleichterungen
Einen Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen finden Sie unter Merkzeichen.
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Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die mit den jeweiligen Merkzeichen verbunden sind.
4. Wer hilft weiter?
5. Verwandte Links
Nachteilsausgleiche für Behinderte
Letzte Aktualisierung am 17.08.2011 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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