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Merkzeichen aG

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, d.h.: Das Gehvermögen ist auf das Schwerste eingeschränkt und die Fortbewegung ist nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung möglich.

 

2. Voraussetzungenzum Inhaltsverzeichnis

Die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG sind z.B. anzunehmen bei:

  • Querschnittgelähmten
  • Doppeloberschenkelamputierten
  • Doppelunterschenkelamputierten
  • Behinderten, die ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind
  • schweren und schwersten Erkrankungen der inneren Organe wie Herzschäden mit schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz sowie schweren Einschränkungen der Lungenfunktion
  • Bei Kindern
    Das Merkzeichen aG ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich. Für die Beurteilung ist die Fortbewegungsmöglichkeit ausschlaggebend, auf die Gehfähigkeit kommt es hingegen nicht an.

 

3. Vergünstigungenzum Inhaltsverzeichnis

Das Merkzeichen aG ist ausschlaggebend für

 

Einen Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen finden Sie unter Merkzeichen.

Mit Klick auf PDF-DownloadTabelle erhalten Sie einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die mit den jeweiligen Merkzeichen verbunden sind.

 

4. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Versorgungsamt

 

5. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Merkzeichen

Merkzeichen G

Grad der Behinderung

Nachteilsausgleiche für Behinderte

 

 

Letzte Aktualisierung am 17.08.2011   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

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