Migräne > Beruf
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1. Das Wichtigste in Kürze
Ein Migräneanfall schränkt die Leistungsfähigkeit ein. Kollegen und Vorgesetzte sollten offen über die Krankheit informiert werden, dann ist ein angemessener Umgang mit Anfällen möglich. Eine Ruhepause und die individuell richtige Medikation können Ausfallzeiten minimieren.
2. Migräneanfall am Arbeitsplatz
Migräne hält sich nicht an Arbeitszeiten, doch Migräne muss heute nicht mehr zwangsläufig zu längerem Arbeitsausfall führen, da eine gut eingestellte, individuelle medikamentöse Behandlung meist wirkt.
Während einer Migräneattacke ist es in der Regel nicht möglich, mit voller Leistung weiter zu arbeiten. Vor oder während einer Attacke kann es zu Sehstörungen, Konzentrationsstörungen oder Wortfindungsstörungen kommen. Dies birgt je nach Tätigkeit erhebliche Risiken. Bei Migräne werden oft die Arbeitsabläufe langsamer und die Fehlerquote steigt.
Allerdings sind Migräneanfälle sehr verschieden und reagieren auch unterschiedlich schnell auf Medikamente. Vorsichtig geschätzt kann etwa die Hälfte der Betroffenen weiterarbeiten - wenn auch mit Einschränkungen. Bei rund einem Viertel der Betroffenen ist schnellstmögliche, absolute Bettruhe nötig.
Kündigt sich eine Migräneattacke an, muss der Migräniker entscheiden: Bleiben oder nach Hause gehen. Bleiben bedeutet, den Anfall durchzustehen und genau zu wissen, dass die Leistung nicht optimal ist. Nach Hause gehen heißt, auf Arbeitskollegen und Vorgesetzte einen schlechten Eindruck zu machen. Aus diesem Dilemma bietet nur der offene Umgang mit der Erkrankung einen Ausweg. Wer diesen Weg scheut, dem helfen möglicherweise das Gespräch mit dem behandelnden Arzt, die Erarbeitung einer persönlichen Bewältigungsstrategie mit einem Therapeuten oder der Austausch in einer Selbsthilfegruppe. Viele andere Betroffene kennen die Problematik.
Adressen finden Sie unter Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen mit dem Suchwort Migräne.
Ideal ist, wenn Betroffene am Arbeitsplatz die Möglichkeit haben, ihre Arbeit zu unterbrechen und sich in einen Ruheraum zurückzuziehen, bis das Schlimmste vorbei ist und/oder ein Medikament gewirkt hat.
Problematisch, aber nicht selten ist, dass Patienten Medikamente einnehmen, um weiter arbeiten zu können, oft häufiger und in höheren Dosen als sie eigentlich sollten. Das birgt die Gefahr, dass die Abstände zwischen den Migräneattacken kürzer werden oder dass Kopfschmerzen infolge der überhöhten Medikamenteneinnahme hinzukommen.
Betroffene sollten versuchen, zu hohe Erwartungen an sich selbst und andere aufzugeben - Stress und starke emotionale Schwankungen können Auslöser für einen Anfall sein. Betroffene sollten lernen, Überforderungen zu erkennen und abzuwehren. Auch hier können Arzt, Therapeut oder Selbsthilfegruppen helfen.
3. Thema beim Arbeitgeber
Migränepatienten sollten offen über ihre Krankheit sprechen. Die Erkrankung wird von Nichtbetroffenen meist nicht ernst genommen, die Unterschiede verschiedener Kopfschmerzerkrankungen sind nicht bewusst, dass Migräne nicht heilbar ist, ist wenig bekannt. Kollegen und Vorgesetzte reagieren deshalb mit Unverständnis, wenn wegen Migräne Termine nicht eingehalten oder Besprechungen versäumt werden. Deshalb und aus Angst um den Arbeitsplatz wird unter Schmerzen weiter gearbeitet.
Migräne und ihre Auswirkungen sollten aufgrund ihrer Häufigkeit auch beim Arbeitgeber ein Thema sein. Mehr Information schafft Klarheit, inzwischen werden dazu im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsfürsorge auch Seminare angeboten. Nur im offenen Gespräch zwischen Vorgesetzten und Migränebetroffenen können Lösungen gefunden werden. Wichtige Fragen sind, wie Leistungsschwankungen ausgeglichen oder Ausfälle aufgefangen werden können. Schichtarbeit mit dem daraus resultierenden Wechsel des Schlaf-Wach-Rhythmus kann ein Auslöser für Migräneattacken sein. Das muss geklärt und gegebenenfalls versucht werden, den Mitarbeiter nur in Tag- und Abendschichten einzusetzen.
4. Schwerbehinderung und Rente
Bei Migräne kann vom Versorgungsamt eine Behinderung anerkannt werden, Näheres unter Migräne > Schwerbehinderung.
Schwere Verlaufsformen der Migräne können eine Abgestufte Erwerbsminderungsrente oder eine Altersrente für Schwerbehinderte ab 63 Jahren begründen.
5. Verwandte Links
Arbeiten bei Schmerzmitteleinnahme.
Letzte Aktualisierung am 21.07.2011 Redakteur/in: Gabriele Bayer
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