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Mittel der Bundesstiftung "Mutter und Kind"

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Mittel der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" richten sich an Schwangere. Sie sind eine freiwillige und individuell einzelfallabhängige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

 

2. Voraussetzungenzum Inhaltsverzeichnis

  • Beratung und Antragstellung in einer anerkannten Beratungsstelle während der Schwangerschaft
  • Schwangerschaftsattest
  • Vorliegen einer Notlage
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Hilfe durch andere Sozialleistungen (z.B. Sozialhilfe, Unterhaltsvorschusskasse, Wohngeldstelle) ist nicht möglich oder nicht ausreichend

 

3. Antragstellungzum Inhaltsverzeichnis

Anträge sind bei den Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen (Schwangerschaftsabbruch), den Gesundheitsämtern und den Ämtern für Versorgung und Familienförderung so früh wie möglich zu stellen.

 

4. Praxistippszum Inhaltsverzeichnis

  • Informationen über die Bundesstiftung "Mutter und Kind" unter externer Linkwww.bundesstiftung-mutter-kind.de.
  • In vielen Bundesländern gibt es Landesstiftungen für Mutter und Kind bzw. für Familien in Not. Daneben gibt es kirchliche Stiftungen und andere regionale Einrichtungen, die Schwangeren in Not helfen. Die Adressen vermitteln die Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort.

 

5. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, Gesundheitsämter und Ämter für Versorgung und Familienförderung.

 

6. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Schwangerschaft Entbindung

Schwangerschaft Entbindung Sozialhilfe

Mutterschutz

Mutterschaftsgeld

Elterngeld

 

 

Letzte Aktualisierung am 19.08.2011   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

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