Mittel der Bundesstiftung "Mutter und Kind"
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1. Das Wichtigste in Kürze
Mittel der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" richten sich an Schwangere. Sie sind eine freiwillige und individuell einzelfallabhängige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
2. Voraussetzungen
- Beratung und Antragstellung in einer anerkannten Beratungsstelle während der Schwangerschaft
- Schwangerschaftsattest
- Vorliegen einer Notlage
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Hilfe durch andere Sozialleistungen (z.B. Sozialhilfe, Unterhaltsvorschusskasse, Wohngeldstelle) ist nicht möglich oder nicht ausreichend
3. Antragstellung
Anträge sind bei den Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen (Schwangerschaftsabbruch), den Gesundheitsämtern und den Ämtern für Versorgung und Familienförderung so früh wie möglich zu stellen.
4. Praxistipps
- Informationen über die Bundesstiftung "Mutter und Kind" unter
www.bundesstiftung-mutter-kind.de. - In vielen Bundesländern gibt es Landesstiftungen für Mutter und Kind bzw. für Familien in Not. Daneben gibt es kirchliche Stiftungen und andere regionale Einrichtungen, die Schwangeren in Not helfen. Die Adressen vermitteln die Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort.
5. Wer hilft weiter?
Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, Gesundheitsämter und Ämter für Versorgung und Familienförderung.
6. Verwandte Links
Schwangerschaft Entbindung Sozialhilfe
Letzte Aktualisierung am 19.08.2011 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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