Morbus Meniere > Autofahren

1. Das Wichtigste in Kürze

Wegen Störungen des Gleichgewichtssinns sind Betroffene mit Morbus Menière nur teilweise geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen.

2. Leitsätze der Begutachtung der Kraftfahreignung

Die "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung" (Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach, gültig ab 1. Mai 2014) halten für Morbus Menière fest:

"Beim Menièreschen Symptomkomplex treten die Drehschwindelattacken spontan und meist ohne Prodromi (Vorzeichen) auf. In einem Teil der Fälle kündigt sich der abrupt einsetzende Drehschwindel durch Prodromi (Hörminderung, Tinnitus, Druckgefühl) an. Der Verlauf einer Menière-Erkrankung ist im Einzelfall nicht vorhersehbar."

Die "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung" der Bundesanstalt für Straßenwesen enthalten auf Seite 54 die Angaben zur Kraffahreignung für die beiden Gruppen (Näheres unter Fahrerlaubnisgruppen) in Abhängigkeit von der Ausprägung des Morbus Menière. Der Download ist kostenlos unter www.bast.de > Verhalten und Sicherheit > Fachthemen > Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung > zum Download.

3. Fahreignung Gruppe 1

Generell ist ein Mensch mit Morbus Menière nicht geeignet, ein einspuriges Fahrzeug (Motorräder) zu führen.


Wenn sich die Schwindelanfälle ankündigen (Prodromi), dann kann der Betroffene dem Straßenverkehr gewachsen sein. Wichtig ist, dass er in der Lage ist, bei einem kommenden Anfall sicher rechtzeitig anzuhalten.


Die Kraftfahreignung ist nicht mehr gegeben, wenn ein sog. "aktiver Morbus Menière" vorliegt. Das gilt bei einem der folgenden Kriterien:

  • fluktuierendes Hörvermögen*
  • Völlegefühl des Ohres
  • häufige, spontane Schwindelattacken

In Ausnahmefällen kann dennoch eine Kraftfahreignung ausgesprochen werden: Wenn über eine Beobachtungszeit von 2 Jahren ausschließlich Attacken auftreten, die sich durch Vorzeichen so ankündigen, dass das Autofahren sicher abgebrochen werden kann. Das ist durch eine fachärztliche Untersuchung nachzuweisen.


Wenn kein Kriterium eines aktiven Morbus Menière vorliegt, kann die Fahreignung nach 2-jähriger Beobachtungszeit erteilt werden. Dies ist durch eine fachärztliche Untersuchung nachzuweisen.


*Anmerkung zum Hörvermögen: Fehlendes Hörvermögen allein beeinträchtigt die Eignung zum Autofahren nicht.  

4. Fahreignung Gruppe 2

Morbus-Menière-Patienten sind generell nicht geeignet, Fahrzeuge der Gruppe 2 zu führen. Ausnahmen sind nach 4 Jahren Anfallsfreiheit möglich und erfordern ein fachärztliches Gutachten.

5. Verwandte Links

Führerschein

Tinnitus

Letzte Bearbeitung: 03.02.2020

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