Multiple Sklerose > Arbeit und Rente
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1. Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
Multiple Sklerose (MS) kann wiederholte oder längere Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:
- Arbeitsunfähigkeit
- Entgeltfortzahlung
- Krankengeld
- Stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
2. Besondere Hilfen im Beruf
Wenn die Auswirkungen von MS so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei MS relevant werden können:
- Kündigungsschutz für schwer behinderte Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für schwer behinderte Arbeitnehmer
- Gleichstellung behindert/schwer behindert, um einen Arbeitplatz zur erlangen oder zu erhalten
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Arbeitstherapie und Belastungserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Berufsfindung und Arbeitserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Übergangsgeld während Reha- und beruflichen Förder-Maßnahmen
- Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
- Ausbildungsgeld für Behinderte
- Minderleistungsausgleich
- Integrationsfachdienst
- Arbeitsassistenz
- Kraftfahrzeughilfe für Behinderte
3. Rente
Falls ein Patient aufgrund seiner MS nicht mehr erwerbstätig sein kann, kommen zwei Rentenarten für ihn in Frage:
4. Verwandte Links
Multiple Sklerose > Medizinische Rehabilitation
Multiple Sklerose > Schwerbehinderung
Letzte Aktualisierung am 01.04.2009 Redakteur/in: Manfred Hägele
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