Mutter-Kind-Einrichtung
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1. Das Wichtigste in Kürze
Mutter-Kind-Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nehmen einen Elternteil (in der Regel eine junge Mutter, unter Umständen auch einen Vater) mit einem Kind unter 6 Jahren (und gegebenenfalls Geschwister ohne Altersbegrenzung) auf, um diese zu unterstützen. Eine Schwangere kann auch schon vor der Geburt des Kindes in dieser Wohnform betreut werden. Sind die Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllt, übernimmt das Jugendamt die Kosten.
2. Voraussetzungen
- Alleinige Sorge für ein Kind unter 6 Jahren.
- Der alleinerziehende Elternteil bedarf aufgrund seiner Persönlichkeitsentwicklung einer Unterstützung.
3. Umfang
- Gemeinsame Betreuung der Mutter oder des Vaters zusammen mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform.
- Die Mutter/der Vater soll während dieser Zeit eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnen oder fortführen oder eine Berufstätigkeit aufnehmen.
- Stabilisierung der Elternpersönlichkeit, Stärkung des Selbstwertgefühls und Durchhaltevermögens, Befähigung zur Konfliktbewältigung.
- Erlernen grundlegender Fähigkeiten zur Haushaltsführung und Alltagsbewältigung.
- Notwendiger Unterhalt und Krankenhilfe für die betreuten Personen.
4. Kosten
Das Jugendamt trägt die Kosten.
Die Eltern, Kinder, Jugendlichen und deren Ehegatten werden zu diesen Kosten herangezogen. Der Kostenbeitrag richtet sich nach der Kostenbeitragsverordnung und kann in der Höhe regional unterschiedlich ausfallen. Weitere Informationen beim Jugendamt.
5. Wer hilft weiter?
Individuelle Auskünfte erteilt das Jugendamt.
6. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
(§ 19 SGB VIII)
Letzte Aktualisierung am 29.04.2011 Redakteur/in: Sandra Kolb
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