Mutter-Kind-Einrichtung

1. Das Wichtigste in Kürze

Wenn ein Elternteil allein für ein Kind unter 6 Jahren sorgt und dabei auf Unterstützung angewiesen ist, kann er gemeinsam mit seinem Kind in einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung betreut werden. Dies schließt auch ältere Geschwisterkinder mit ein. Schwangere können bereits vor der Geburt des Kindes in eine Einrichtung aufgenommen werden.

2. Voraussetzungen

Wer im Alltag alleine für sein Kind sorgt und auf Grund seiner Persönlichkeitsentwicklung (noch) Unterstützung bei der Pflege und Erziehung seines Kindes benötigt, kann in einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung gemeinsam mit diesem betreut werden. Auch die älteren Geschwister können mit aufgenommen werden, wenn Mutter/Vater alleine für diese sorgen.

Haben beide Eltern das Sorgerecht, wird das Einverständnis des Partners (bzw. eine gerichtliche Ersetzung) benötigt.

3. Umfang

In einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung wird ein Elternteil gemeinsam mit einem Kind unter 6 Jahren und ggf. älteren Geschwisterkindern in einer geeigneten Wohnform betreut, solange er Unterstützung benötigt. In der Regel werden die Eltern und Kinder von Sozialpädagogen, Erziehern und medizinischem Fachpersonal betreut und unterstützt. Sie haben rund um die Uhr Ansprechpartner, an die sie sich bei Bedarf wenden können.

Den Eltern und Kindern werden feste Tagesstrukturen (z.B. Vormittags Betreuung der Kinder und Berufsschule für die Mutter/den Vater) geboten und sie werden in lebenspraktischen Bereichen (z.B. Verpflegung der Kinder, Haushaltsführung) unterstützt. Sozialpädagogische Beratung soll der Mutter/dem Vater helfen, ihre/seine Persönlichkeit weiterzuentwickeln, Schwierigkeiten zu bewältigen und Zukunftsperspektiven zu erarbeiten.

Die Kosten übernimmt, bei Vorliegen aller Voraussetzungen, das Jugendamt.

4. Ziele

In einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung soll insbesondere darauf hingewirkt werden, dass

  • die Mutter/der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung anfangen oder eine bereits begonnene Ausbildung weiterführen.
  • die Mutter/der Vater lernen, ihr Kind/ihre Kinder selbstständig zu versorgen und den Haushalt eigenständig zu erledigen.
  • eine stabile Beziehung zwischen der Mutter/dem Vater und dem Kind/den Kindern entsteht.
  • bestehende Konflikte, z.B. mit dem Partner oder den Eltern von der Mutter/dem Vater geklärt werden.

5. Wer hilft weiter?

Individuelle Auskünfte erteilt das Jugendamt.

6. Verwandte Links

Kinder- und Jugendhilfe

Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

Erziehungshilfe

Kinder- und Jugendhilfe

Umgangsrecht

 

Gesetzesquelle: § 19 SGB VIII

Letzte Bearbeitung: 20.04.2020

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