Mutter-Kind-Kur als stationäre Leistung
Frage
Ein Arzt möchte eine junge Mutter und ihren 5-jährigen Sohn zur Mutter-Kind-Reha schicken. Er befürchtet jedoch, dass die Rehamaßnahme nur als ambulante Leistung genehmigt wird.
Antwort
Grundsätzlich stimmt es, dass ambulante Maßnahmen ausgeschöpft werden müssen, bevor eine stationäre Rehamaßnahme genehmigt wird. Allerdings gilt der Grundsatz "ambulant vor stationär" nicht bei einer Mutter/Vater-Kind-Reha. Diese Leistung kann nur stationär erbracht werden.
Falls die stationäre Mutter/Vater-Kind-Reha mit dieser Begründung abgelehnt wird, soll die Mutter auf jeden Fall innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen.
Mehr Details unter Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter und Widerspruch.
Letzte Aktualisierung am 06.07.2009 Redakteur/in: Barbara Gresham
Bewerten Sie die obigen Informationen (Schulnoten-System)













