Nachteilsausgleiche für Behinderte
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Merkzeichenabhängige Nachteilsausgleiche.
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Nachteilsausgleiche abhängig vom Grad der Behinderung.
Behinderte und Schwerbehinderte können als Ausgleich für die behinderungsbedingten Nachteile sogenannte "Nachteilsausgleiche" für sich in Anspruch nehmen, z.B. Steuervergünstigungen, gesonderte Parkplätze, Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen oder Zusatzurlaub und Kündigungsschutz am Arbeitsplatz.
Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung (GdB). Beides, Merkzeichen und GdB, sind im Schwerbehindertenausweis eingetragen. 2 Tabellen geben einen Überblick über die verschiedenen Nachteilsausgleiche, Download siehe oben.
Letzte Aktualisierung am 25.06.2009 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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