Neurodermitis > Beruf
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1. Das Wichtigste in Kürze
Neurodermitispatienten müssen darauf achten, ihre Krankheit nicht durch bestimmte Arbeiten zu verschlimmern. Dabei sind z.B. trockene Arbeitsplätze feuchten vorzuziehen und der Umgang mit Chemikalien zu vermeiden. Für Berufstätige, die wegen Neurodermitis arbeitsunfähig oder berufsunfähig werden, kommen eine ganze Reihe sozialrechtlicher Hilfen in Betracht.
2. Berufswahl
Bei einer bestehenden Neurodermitis sollten bei der Berufswahl einige Aspekte beachtet werden. Der Beruf, der evtl. über Jahrzehnte ausgeübt werden soll, darf die Hautkrankheit nicht weiter verschlechtern.
- Bei Patienten, die auf chemische Stoffe reagieren, ist kein Beruf geeignet, bei dem sie mit unterschiedlichen Chemikalien in Berührung kommen.
- Liegt eine Neurodermitis aufgrund von Allergenen vor, dann sollte selbstverständlich bei der Berufswahl darauf Rücksicht genommen und ein Kontakt mit den auslösenden Stoffen vermieden werden.
- Viele Neurodermitis-Patienten haben Ekzeme an den Händen, deshalb muss bei handwerklichen Berufen genau abgewogen werden, ob die Belastung nicht zu viel werden könnte. Es besteht die Gefahr einer Kontaktsensibilisierung oder einer Verschlechterung der Haut.
Grundsätzlich kann man sagen, dass ein Beruf an einem trockenen Arbeitsplatz mit sauberer Luft vorzuziehen ist gegenüber solchen Berufen, bei denen man häufig mit Wasser, Staub, Desinfektionsmitteln, Dämpfen und anderen Substanzen in Berührung kommt.
Folgende Situationen verstärken die Belastung der Haut:
- häufiger Kontakt mit Feuchtigkeit
- häufiges Arbeiten mit wasserdichten Handschuhen
- Notwendigkeit von häufigem Händewaschen
Deshalb können beispielsweise folgende Berufe für Menschen mit Neurodermitis ungeeignet sein:
- Lackierer, Schweißer, Metallschleifer
- Maler, Bauberufe mit Rohbautätigkeit
- lederverarbeitende Berufe
- Bäcker, Konditor (Gefahr: Mehlstauballergie)
- Friseur
- Schreiner und andere holzverarbeitende Tätigkeiten
- handwerkliche Berufe in der chemischen Industrie
- Krankenpflegeberufe (aufgrund des häufigen Desinfizierens der Hände)
- Berufe wie Raumpfleger, die viel mit Wasser arbeiten
- Wäscher
3. Arbeitsunfähigkeit und Wiedereingliederung
Schwere Neurodermitis kann zu wiederholter oder längerer Arbeitsunfähigkeit führen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:
- Arbeitsunfähigkeit
- Entgeltfortzahlung
- Krankengeld
- Stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
4. Berufskrankheit
Von Berufsdermatosen spricht man, wenn eine Hautkrankheit durch den Beruf entsteht. Oft beginnen diese mit trockenen und schuppigen Stellen an den Handflächen oder zwischen den Fingern. Daraus können sich jedoch schwere allergische Kontaktekzeme entwickeln, die von einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit bis zur Berufsunfähigkeit führen können.
In der Berufskrankheiten -Verordnung werden Hautkrankheiten unter Punkt 5 geführt, Nr. 5101 "Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können".
Details zum Vorgehen unter Berufskrankheit.
5. Besondere Hilfen im Beruf
Wenn die Hautprobleme so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei Neurodermitis relevant werden können:
- Kündigungsschutz für schwer behinderte Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für schwer behinderte Arbeitnehmer
- Gleichstellung behindert/schwer behindert, um einen Arbeitplatz zur erlangen oder zu erhalten
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Arbeitstherapie und Belastungserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Berufsfindung und Arbeitserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Übergangsgeld während Reha- und beruflichen Förder-Maßnahmen
- Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
- Ausbildungsgeld für Behinderte
6. Verwandte Links
Neurodermitis > Medizinische Rehabilitation
Neurodermitis > Urlaub und Sport
Letzte Aktualisierung am 10.09.2009 Redakteur/in: Lydia Schrupp
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