Neurodermitis > Finanzielle Hilfen

Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei Neurodermitis infrage kommen können:

 

Leistungen und Hilfen

Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Neurodermitis

Entgeltfortzahlung

Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen der Neurodermitis arbeitsunfähig sind.

Krankengeld

Wenn Sie wegen starker Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenversicherung zahlt Krankengeld.

Kinderpflege-Krankengeld

Ist Ihr Kind von Neurodermitis betroffen und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Als Erwachsene müssen Sie zu Medikamenten, Salben und Klinikaufenthalten häufig Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

Wenn Ihre Neurodermitis als chronisch anerkannt ist, halbiert das Ihre Belastungsgrenze.

Neurodermitis > Medizinische Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Die Auswirkungen Ihrer Neurodermitis können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen.

Eine berufliche Reha kann Ihnen helfen, Ihren Arbeitsplatz umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu meistern.

Übergangsgeld

Übergangsgeld kann Ihre einkommenslosen Zeiten während medizinischer oder beruflicher Reha überbrücken.

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie wegen der Neurodermitis weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie aber der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, was aber bei Neurodermitis nicht immer der Fall ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld bekommen.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen.

Rente

Erwerbsminderungsrente

Ist Ihre Arbeitsfähigkeit wegen der Neurodermitis dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen.

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn

  • Sie wegen der Neurodermitis nur noch unter 3 Stunden erwerbsfähig sind und keine Erwerbsminderungsrente bekommen oder
  • Ihre Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist.

"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe.

Neurodermitis > Behinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Bei schweren Formen von Neurodermitis mit ausgeprägter Symptomatik wird Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt. Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

 

Links auf weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Hautpflege, Juckreiz, Ernährung und Kleidung, finden Sie unter Neurodermitis.

Letzte Bearbeitung: 21.07.2023

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