Nierenerkrankungen > Autofahren

1. Das Wichtigste in Kürze

Nach einer erfolgreichen Nierentransplantation mit annähernd normaler Nierenfunktion spricht nichts gegen das Fahren eines Kraftfahrzeugs. Allerdings ist eine ständige ärztliche Betreuung und Kontrolle Voraussetzung.

Wer unter einer schweren Niereninsuffizienz leidet, ist nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu führen.

2. Grundsätzliches

Die "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung" (Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach, gültig ab 24. Mai 2018) halten zu Nierenerkrankungen Folgendes fest: "Wer unter einer schweren Niereninsuffizienz mit erheblicher Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens und beträchtlicher Einschränkung der Leistungsfähigkeit leidet, ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden." Die Leitlinien können unter www.bast.de > Verhalten und Sicherheit > Fachthemen > Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung eingesehen werden.

Bei der Fahreignung wird die Fahrerlaubnis in 2 Gruppen unterteilt, Näheres unter Fahrerlaubnisgruppen.

3. Fahrerlaubnis Gruppe 1

Wer wegen einer Niereninsuffizienz laufend Dialysebehandlungen (Nierenerkrankungen > Dialyse) braucht, darf unter besonderen Bedingungen ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 führen, wenn nicht bestimmte Komplikationen und/oder Begleiterkrankungen ein sicheres Verhalten im motorisierten Straßenverkehr einschränken oder ausschließen.

Voraussetzung dafür ist eine entsprechend positive Begutachtung mit der gleichzeitigen Bedingung einer ständigen ärztlichen Betreuung und Kontrolle. Die verantwortliche Straßenverkehrsbehörde fordert jährliche Nachbegutachtungen, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu garantieren.

4. Fahrerlaubnis Gruppe 2

Wer wegen einer Niereninsuffizienz in ständiger Dialysebehandlung steht, darf in der Regel kein Kraftfahrzeug der Gruppe 2 führen.

Unter besonders günstigen Bedingungen kann nach individueller Begutachtung durch einen in der Nephrologie besonders erfahrenen Arzt angenommen werden, dass die Voraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 2 noch oder wieder vorliegen. Eine eingehende Begründung ist erforderlich.

5. Autofahren nach Nierentransplantation

Nach einer erfolgreichen Nierentransplantation und damit normaler oder annähernd normaler Nierenfunktion kann angenommen werden, dass Betroffene unter besonderen Bedingungen wieder in der Lage sind, Kraftfahrzeuge beider Gruppen zu führen.

Bedingungen sind die ständige ärztliche Betreuung und Kontrolle durch einen in der Nephrologie besonders erfahrenen Arzt sowie eine jährliche Nachbegutachtung, in besonders begründeten Fällen halbjährlich.

6. Komplikationen

Liegen zusätzlich zur Nierenerkrankung Komplikationen oder Begleiterkrankungen vor (Bluthochdruck, Herzinsuffizienz, Rhythmusstörungen, koronare Herzkrankheit, Diabetes, Sehstörungen etc.), so müssen diese regelmäßig fachkundig beurteilt werden, insbesondere unter Beachtung der Kombinationen.

7. Mobilitätshilfen für schwerbehinderte Menschen

Wenn Patienten nicht Autofahren dürfen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen zur Mobilität in Anspruch nehmen. Allgemeine Informationen finden Sie unter:

8. Verwandte Links

Führerschein

Nierenerkrankungen

Nierenerkrankungen > Ernährungstherapie

Nierenerkrankungen > Schwerbehinderung

Transplantation

Letzte Bearbeitung: 03.02.2020

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