Nierenerkrankungen > Dialyse > Arbeit
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1. Das Wichtigste in Kürze
Bei der Berufswahl und/oder bei der Berufsausübung sollten dialysepflichtige Patienten unter anderem körperlich schwere Tätigkeiten und große Entfernungen zwischen Wohnung, Arbeitsplatz und Dialysezentrum vermeiden. Geschäftsreisen sind möglich, wenn am oder in der Nähe des Zielorts eine Dialysebehandlung angeboten wird.
2. Ungünstige Tätigkeiten
Etwa die Hälfte der berufstätigen dialysepflichtigen Patienten können zumindest in Teilzeit in ihrem bisherigen Beruf arbeiten.
Wenn der Gesundheitszustand eines Dialysepatienten eine Berufstätigkeit grundsätzlich zulässt, sollte bezüglich Berufswahl und/oder Berufsausübung folgendes vermieden werden:
- Körperlich schwere Tätigkeiten
- Wechselschichten oder Nachtarbeit
- Nässe, Kälte, Hitze, Staub, Dämpfe und Gase, Zugluft oder starke Temperaturschwankungen
- Arbeiten unter starkem Zeitdruck oder im Akkord
- Große Entfernungen zwischen Wohnung, Arbeitsplatz und Dialysezentrum
3. Hämodialyse und Arbeitszeit
Das Befinden der Patienten nach der Hämodialysebehandlung kann sehr unterschiedlich sein. Einige Patienten fühlen sich im direkten Anschluss an die Behandlung relativ fit und leistungsfähig und können noch am selben Tag arbeiten. Andere haben nach der Dialyse einen Blutdruckabfall, leiden unter Übelkeit und Schwäche und können nur an dialysefreien Tagen arbeiten. Manche Patienten sind selbst an den dialysefreien Tagen nicht kräftig genug, um einer Beschäftigung nachzugehen.
- Je nach Befinden des Patienten sollte die Dialysebehandlung erst nach der täglichen Arbeitszeit erfolgen, denn viele Patienten fühlen sich nach der Dialyse geschwächt. Viele Dialysezentren sind darauf eingestellt und bieten Dialyse in den Spät- und Abendstunden an.
- Wenn es nicht möglich ist, die Dialyse außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen, liegt für die Dauer der Anfahrt zur Dialyseeinrichtung, der Dialyse selbst sowie der darauf folgenden Ruhephase Arbeitunfähigkeit nach den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses vor. Bei ganztägiger Arbeitunfähigkeit greift entweder Entgeltfortzahlung oder Krankengeld.
Fehlt der Patient nur stundenweise, kann die Krankenkasse für die stundenweise Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bezahlen oder den Stundenausfall mit dem Arbeitgeber verrechnen. Genaueres Vorgehen ist mit der Krankenkasse abzuklären.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dürfen vom Arzt für feststehende Termine auch im Voraus ausgestellt werden.
4. Geschäftsreisen bei Hämodialyse
Mehrtägige Geschäftsreisen sind möglich, wenn am oder in der Nähe des Zielorts eine Dialysebehandlung angeboten wird. Dialysezentren in ganz Deutschland finden Sie im Internet z.B. unter
www.dialyseauskunft.de und auch weltweit unter
www.dialyse-online.de. Innerhalb Deutschlands sind nach telefonischer Absprache oft auch kurzfristige Gastdialysen möglich. Ausführlichere Infos dazu unter Nierenerkrankungen > Dialyse > Urlaub.
5. Peritonealdialyse
Wenn es am Arbeitsplatz des Patienten einen sauberen geschützten Ort gibt (unter Umständen z.B. auch der Schreibtisch), kann der Beutelwechsel recht problemlos während der Arbeitszeit erfolgen. Der Austausch des Beutels dauert ungefähr 30 Minuten. Während dieser Zeit sind leichte Bürotätigkeiten wie Telefonieren oder PC-Arbeiten meist möglich.
6. Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Wiedereingliederung
Ein dialysepflichtige Nierenerkrankung zieht wiederholte oder längere Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nach sich. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:
- Arbeitsunfähigkeit
- Entgeltfortzahlung
- Krankengeld
- Stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
7. Besondere Hilfen im Beruf
Wenn die Erkrankung so schwer ist, dass sie die Berufstätigkeit gefährdet oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei Nierenerkrankungen relevant werden können:
- Kündigungsschutz für schwer behinderte Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für schwer behinderte Arbeitnehmer
- Gleichstellung behindert/schwer behindert, um einen Arbeitplatz zur erlangen oder zu erhalten
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Arbeitstherapie und Belastungserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Berufsfindung und Arbeitserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Übergangsgeld während Reha- und beruflichen Förder-Maßnahmen
- Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
- Ausbildungsgeld für Behinderte
- Kraftfahrzeughilfe für Behinderte
- Integrationsfachdienst
8. Verwandte Links
Nierenerkrankungen > Dialyse > Sport
Nierenerkrankungen > Dialyse > Urlaub
Nierenerkrankungen > Autofahren
Nierenerkrankungen > Schwerbehinderung
Letzte Aktualisierung am 17.01.2012 Redakteur/in: Ines Grocki
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