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Nierentransplantation

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Benötigt ein Patient eine neue Niere, kann das Organ durch eine Lebend- oder durch eine Leichenspendenniere ersetzt werden. Stammt die Spenderniere von einer lebenden Person, muss eine "verwandtschaftliche und emotionale" Beziehung zwischen Spender und Empfänger bestehen. Die rechtliche Absicherung eines Lebendnierenspenders in kompliziert und nicht eindeutig geregelt.

 

2. Lebendnierenspendezum Inhaltsverzeichnis

Die Organentnahme bei lebenden Personen ist nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Um Missbrauch wie Organhandel zu verhindern, wurde 1997 das Transplantationsgesetz erlassen. Details unter Organspende.

 

Die Niere darf nur von gesunden und volljährigen Personen, die mit dem Empfänger in enger verwandtschaftlicher und emotionaler Beziehung stehen, gespendet werden. Dazu zählen z.B. Eltern, Kinder, Geschwister, Ehe- oder Lebenspartner, Verlobte.

 

2.1. Überkreuzlebendspenden

Inzwischen sind nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes (10.12.2003) auch Überkreuzlebendspenden erlaubt. Sie kommen in Frage, wenn eine geplante Lebendnierenspende zwischen Ehe- und Lebenspartnern aus immunologischen Gründen nicht möglich ist. Wenn ein blutgruppen-kompatibles Spender-Empfänger-Paar gefunden wird, können die Nieren "über Kreuz" gespendet werden. Vorraussetzung ist, das bereits vor der Spende eine persönliche Verbindung zwischen den Paaren entsteht, d.h. die Paare müssen sich vor der Überkreuz-Transplantation kennen lernen und eine positive, gefestigte und auf die Zukunft ausgerichtete Beziehung entwickeln.

 

2.2. Aufklärung

Wichtig bei einer Lebendorganspende ist die umfassende Aufklärung des Spenders durch Ärzte und aller an der Transplantation Beteiligten über medizinische und versicherungsrechtliche Fragen. Zwar kann ein gesunder Mensch nach einer Nierenentnahmen in der Regel ohne gesundheitliche Einschränkungen weiterleben, dennoch ist der Eingriff ein medizinisches Risiko, der (Spät-)Komplikationen zur Folge haben kann.

 

3. Versicherungsschutz bei der Lebendnierenspendezum Inhaltsverzeichnis

Vor dem Eingriff sollten sich beide Beteiligte mit den zuständigen Kostenträgern in Verbindung setzen und sich Klarheit über die versicherungsrechtlichen Aspekte verschaffen.

Grundsätzlich trägt die private oder gesetzliche Krankenversicherung des Nierenempfängers die Kosten für die notwendigen Voruntersuchungen, die Operation und den dazu notwendigen stationären Aufenthalt ebenso wie die erforderliche Nachsorge.

 

3.1. Gesundheitsschäden

Entstehen während oder als Folge des Eingriffs gesundheitliche Schäden beim Spender, wird dies behandelt wie ein Arbeitsunfall. Die Unfallversicherung der Klinik oder des Transplantationszentrums, in der/dem der Eingriff stattgefunden hat, tritt für die Folgekosten ein. Meist ist das die Gemeindeunfallversicherung (Berufsgenossenschaft).

 

3.2. Verdienstausfall

Für den Verdienstausfall, der bei einem berufstätigen Spender entsteht, kommt die Krankenversicherung des Empfängers auf. Der Arbeitgeber ist nicht zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet, da es sich nicht um Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes handelt. Bleibt der Spender durch die Nierenentnahme länger als 4 Wochen arbeitsunfähig, dann erlischt der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: Er muss sich freiwillig weiterversichern und die Beiträge dafür selbst aufbringen. Dasselbe gilt für die gesetzliche Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

 

3.2.1. Rechtsgrundlage

Es ist noch nicht eindeutig gesetzlich geregelt, wie Organspender versicherungsrechtlich abgesichert sind. Als rechtliche Grundlage wird ein Urteil des Bundessozialgerichts von 1972 genutzt: "Die Übertragung von körpereigenem Gewebe auf einen Dritten ("Organtransplantation" im weitesten Sinn) ist ein Teil der Krankenhilfe für den Organempfänger. Die Aufwendungen für die ambulante oder stationäre Behandlung des Organspenders sind daher jedenfalls dann, wenn die Organentnahme komplikationslos verläuft, als Nebenleistung zu der am Empfänger zu gewährenden Krankenhilfe von dessen Krankenkasse zu tragen. Hierzu gehört auch die dem Organspender bei Arbeitsunfähigkeit infolge der Organentnahme zu gewährende Barleistung für seinen Verdienstausfall ..." (BSG, Urteil vom 12.12.1972 - 3 RK 47/70 SG Gelsenkirchen)

 

3.3. Erstattung von Verdienstausfall und Fahrtkosten

Die Erstattung von Verdienstausfall und Fahrtkosten wird von den gesetzlichen Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt. Deshalb ist es wichtig, diese Fragen im Vorfeld einer Transplantation mit der zuständigen Krankenkasse zu klären, um zu wissen, wie hoch die finanziellen Einbußen für den Spender sind. Geklärt werden sollten:

  • Höhe des Ausgleichs des Verdienstausfalls. In der Regel wird bei einem angstellten Arbeitnehmer und auch bei einem Selbstständigen der entstandene Dienstausfall erstattet. Zu klären ist hier der Nachweis des Verdienstausfalls, insbesondere bei Selbstständigen.
  • Kompliziert und nicht geklärt ist die Situation von Nierenspendern mit hohem Einkommen, die freiwillig versichert sind. Um den Kostenersatz beim Verdienstausfall zu berechnen, orientieren sich die Krankenkassen häufig an der Beitragsbemessungsgrenze, so dass diese Organspender mit zum Teil hohen Einkommenseinbußen rechnen müssen.
  • Fahrtkosten zu Vor- und notwendigen Nachuntersuchungen.
  • Aufbringung von Beiträgen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

 

3.4. Praxistipp

Hilfe bei diesem komplizierten Thema bietet das 55-seitige Werk "Versicherungsrechtliche Absicherung des Lebendorganspenders", Herausgeber: Stiftung Lebensniere, Dr. S. Frauendorfer und Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. U. Heemann, München, Februar 2007. Auf der Seite der externer LinkStiftung Lebendniere werden diese Informationen als Download angeboten.

 

4. Sexualleben nach Transplantationzum Inhaltsverzeichnis

Viele Patienten, die durch jahrelange Dialyse geschwächt waren (s.a.Nierenerkrankungen > Sexualität), können nach einer erfolgreichen Transplantation ihre Sexualität wieder neu genießen. Manche Transplantationsteams raten zu einer vier- bis sechswöchigen Abstinenz nach der Transplantation.

Frauen sollten mindestens im ersten Jahr nach der Nierentransplantation sorgfältig verhüten, da eine Schwangerschaft in diesem Zeitraum zu risikoreich wäre. Die Methode der Empfängnisverhütung sollte mit dem Arzt abgeklärt werden.

 

5. Schwangerschaft nach Transplantationzum Inhaltsverzeichnis

Nierentransplantierte Frauen können Kinder bekommen, wenn die Funktion der Niere stabil ist. Die Frühgeborenenrate ist zwar höher als bei gesunden Frauen, Behinderungen kommen jedoch nicht häufiger vor.

Bei Kinderwunsch sollte sich die Patientin beim behandelnden Arzt nach ihren persönlichen Risiken erkundigen. Eventuell müssen im Vorfeld Medikamente, die dem Kind schaden könnten, auf weniger problematische Mittel umgestellt werden.

Direkt nach der Transplantation müssen die Organempfänger starke Medikamente, die das Immunsystem unterdrücken (Immunsuppressiva) einnehmen. Diese Immunsuppressiva können die Fehlbildungen beim Kind erhöhen. Nach einigen Monaten kann die Dosierung der Immunsuppressiva individuell angepasst werden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Schwangerschaft ist, dass die Spenderniere gut funktioniert.

Deshalb sollte zwischen Transplantation und Schwangerschaft mindestens ein Jahr liegen. Grundsätzlich muss die schwangere Patientin engmaschig und in guter Zusammenarbeit zwischen Nephrologen und Gynäkologen betreut werden.

In einer Selbsthilfegruppe für Nierenerkrankte kann sich die Patientin nach Ärzten erkundigen, die Erfahrung mit Schwangerschaft bei nierentransplantierten Frauen haben. Kontaktdaten unter Adressen von Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen mit dem Suchwort "Nierenerkrankungen".

 

6. Berufstätigkeitzum Inhaltsverzeichnis

Aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr sollten transplantierte Patienten keine Berufe ausüben, in denen sie persönlichen Kontakt zu vielen Menschen haben müssen.

 

7. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Autofahren nach Nierentransplantation

Nierentransplantation > Urlaub

Wohnen nach Transplantation

Nierenerkrankungen

Nierenerkrankungen > Allgemeines

Nierenerkrankungen > Autofahren

Nierenerkrankungen > Dialyse

 

 

Letzte Aktualisierung am 01.02.2012   Redakteur/in: Anja Wilckens

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