Das Wichtigste in Kürze
Als "Erleichterung im Personenverkehr" können Menschen mit Behinderungen Verkehrsmittel des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, das sind vor allem Busse, Bahnen, Züge und Fähren, vergünstigt oder kostenlos benutzen. Für den Nahverkehr gibt es Wertmarken für 6 oder für 12 Monate, die je nach Voraussetzung auch kostenlos sein können. Eine notwendige Begleitperson darf auch im Fernverkehr kostenlos mitreisen.
Nahverkehr: Unentgeltliche Beförderung
Zum öffentlichen Nahverkehr zählen:
- Straßenbahnen, Busse, U- und S-Bahnen
- Züge der Deutschen Bahn in der 2. Klasse, die mit Verbundfahrschein benutzt werden können, im Nahverkehr im gesamten Bundesgebiet sowie anderen Eisenbahnen, die den Nahverkehr bedienen.
- Schiffe im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr im Orts- und Nachbarschaftsbereich
Prinzipielle Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung sind:
- Grün-oranger Schwerbehindertenausweis (mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl, ansonsten ist der Schwerbehindertenausweis nur grün) und
- Gültiges Beiblatt mit Wertmarke
Es gibt 2 Wertmarken für den öffentlichen Nahverkehr:
- 53 € für die Beförderung für 6 Monate
- 104 € für die Beförderung für 12 Monate
Die Wertmarken, unabhängig ob kostenlos oder kostenpflichtig, müssen beim Versorgungsamt beantragt werden.
Kostenlose 104-€-Wertmarke
Menschen mit Schwerbehinderung erhalten ein weißes Beiblatt mit 104-€-Wertmarke kostenlos, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Merkzeichen H
- Merkzeichen Bl
- Bezug von Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II, Hartz IV), Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt
- Schon am 1. Oktober 1979 waren nach damaligem Recht die Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung erfüllt.
Wertmarken gegen Bezahlung
Menschen mit Schwerbehinderung und Merkzeichen G, Merkzeichen aG oder Merkzeichen Gl erhalten ein weißes Beiblatt mit 104-€-Wertmarke oder 53-€-Wertmarke gegen Bezahlung.
Kostenlose Mitbeförderung
Personen, die unentgeltlich befördert werden, dürfen zusätzlich kostenlos mitnehmen:
- Handgepäck
- Rollstuhl, sofern das Verkehrsmittel diesen aufnehmen kann. Zu beachten ist, dass der Rollstuhl bei einer Busreise die Maße der ISO-Norm (Breite max. 70 cm, Länge max. 1,2 m, Gewicht max. 200 kg) nicht überschreiten sollte, bei einer Bahnreise gilt die gleiche Größe, aber bis zu 350 kg inkl. der Person im Rollstuhl.
- Sonstige orthopädische Hilfsmittel, z.B. Rollator
- Führhund
Ermäßigte Bahnfahrten
Eine BahnCard ermöglicht den Kauf von Bahnfahrkarten zum reduzierten Preis.
- Menschen mit Schwerbehinderung und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 können die BahnCard 50 und die BahnCard 25 zum ermäßigten Preis erwerben. Dies gilt auch für Menschen ab 65 Jahren und Personen, die eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen.
Mit der BahnCard 50 gibt es 50 % Ermäßigung auf alle Normalpreise, mit der BahnCard 25 gibt es 25 %. - Rollstühle, Führhunde und orthopädische Hilfsmittel werden unentgeltlich befördert.
- Die Platz- oder Abteilreservierung ist im Fernverkehr bei Merkzeichen B kostenlos, aber Online-Reservierungen sind kostenpflichtig. Im Nahverkehr ist auf gekennzeichnete Sitzplätze zu achten.
Notwendige ständige Begleitung
Eine notwendige Begleitperson fährt im Nah- und Fernverkehr kostenlos mit, wenn im Schwerbehindertenausweis ein Merkzeichen B mit dem Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" oder "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" eingetragen ist. Die Platz- oder Abteilreservierung ist im Fernverkehr bei Merkzeichen B kostenlos, aber Online-Reservierungen sind kostenpflichtig.
Diese Regelung gilt für die Deutsche Bahn und ihre Verbundpartner. Bei privaten Unternehmen oder Anbietern aus dem Ausland gelten ggf. abweichende Regelungen.
Wenn die Begleitperson den Menschen mit Behinderung bei dessen Berufsausübung und auf Dienstreisen begleitet, steht sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wenn die Begleitperson den Hinweg zu einer stationären Rehamaßnahme begleitet (kostenlos) und dann alleine zurückreist, werden die Kosten für die Rückreise vom Rehaträger erstattet, Näheres unter Reisekosten. Entsprechendes gilt für die Hinreise zum Rehaort bei Abholung des Menschen mit Behinderung.
Praxistipps
- Informationen zu den Services und Vergünstigungen für mobilitätseingeschränkte Reisende finden Sie bei der Deutschen Bahn unter www.bahn.de > Info & Services > Barrierefrei Reisen.
- Wenn Sie Anspruch auf eine Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr haben und damit zu einer beruflichen oder medizinischen Reha fahren, erstattet Ihnen der Reha-Träger die Kosten für die Wertmarke(n), wenn dies günstiger ist als entsprechende Fahrkarten.
Wer hilft weiter?
- Versorgungsämter, die Verkehrsbetriebe vor Ort und die Flughäfen.
- Die Mobilitätsservicezentrale der Deutschen Bahn unter 030 65212888 oder per E-mail msz@deutschebahn.com.
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Rechtsgrundlagen: §§ 228 ff. SGB IX