Onkologische Nachsorgeleistung
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1. Das Wichtigste in Kürze
Als Onkologische Nachsorgeleistung gelten sogenannte Nach- und Festigungskuren bei Krebserkrankungen. Sie zählen zur Medizinischen Rehabilitation und müssen beantragt werden. Eine Onkologische Nachsorgeleistung dauert in der Regel 3 Wochen und findet in der Regel im ersten Jahr nach der Krebsbehandlung statt. Patienten zahlen 10,- € pro Tag zu.
2. Voraussetzungen
Damit der Rentenversicherungsträger die Kosten übernimmt, muss eine der folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein:
- Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 15 Jahren (§ 11 SGB VI)
oder - 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung
oder - innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung wird eine versicherte oder selbstständige Beschäftigung bis zur Antragstellung ausgeübt oder nach einer solchen Beschäftigung liegt Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit bis zur Antragstellung vor
oder - Bezieher einer Rente der Rentenversicherung
oder - Ehegatte/in und Kind eines/r Versicherten der Rentenversicherung
Zudem müssen folgende persönliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine Diagnose im Sinne einer malignen (= bösartigen) Geschwulst- und Systemerkrankung muss vorliegen.
- Eine operative oder Strahlen-Behandlung muss abgeschlossen sein. Eine laufende zytostatische Behandlung ist kein Hinderungsgrund für eine onkologische Nachsorgeleistung.
- Die durch die Tumorerkrankung oder deren Therapie erlittenen beruflichen, körperlichen, seelischen und/oder sozialen Beeinträchtigungen müssen therapierbar und positiv zu beeinflussen sein.
- Die Belastbarkeit für eine Nachsorgebehandlung muss gegeben sein. Der Arzt gibt eine entsprechende Einschätzung ab.
3. Zuzahlung
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 10,- € täglich zu, für maximal 42 Tage im Kalenderjahr.
Findet die onkologische Nachsorgeleistung als Anschlussheilbehandlung statt, ist die Zuzahlung auf 14 Tage begrenzt.
Details unter Medizinische Rehabilitation > Zuzahlungen.
4. Dauer
Onkologische Nachsorgeleistungen dauern längstens 3 Wochen, wenn erforderlich, auch länger.
Onkologische Nachsorgeleistungen können bis zum Ablauf eines Jahres nach einer beendeten Primärbehandlung erbracht werden. Darüber hinaus können spätestens bis zum Ablauf von 2 Jahren nach beendeter Primärbehandlung onkologische Nachsorgeleistungen erbracht werden, wenn erhebliche Funktionsstörungen entweder durch die Tumorerkrankung selbst oder durch Komplikationen bzw. Therapiefolgen vorliegen.
Die Nachsorgeleistung kann auch als Anschlussheilbehandlung erbracht werden.
5. Praxistipps
- Während einer onkologischen Nachsorgeleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld bezogen werden.
- Nimmt ein Elternteil, der zu Hause Kinder unter 12 Jahren betreut, an einer onkologischen Nachsorgeleistung teil, so kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe zur Betreuung der Kinder beantragt werden.
- Reisekosten können auf Antrag beim Rentenversicherungsträger geltend gemacht werden.
6. Wer hilft weiter?
Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger.
7. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
(§ 31 SGB VI)
Letzte Aktualisierung am 08.02.2012 Redakteur/in: Sabine Bayer
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