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Onkologische Nachsorgeleistung

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Als Onkologische Nachsorgeleistung gelten sogenannte Nach- und Festigungskuren bei Krebserkrankungen. Sie zählen zur Medizinischen Rehabilitation und müssen beantragt werden. Eine Onkologische Nachsorgeleistung dauert in der Regel 3 Wochen und findet in der Regel im ersten Jahr nach der Krebsbehandlung statt. Patienten zahlen 10,- € pro Tag zu.

 

2. Voraussetzungenzum Inhaltsverzeichnis

Damit der Rentenversicherungsträger die Kosten übernimmt, muss eine der folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 15 Jahren (§ 11 SGB VI)
    oder
  • 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung
    oder
  • innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung wird eine versicherte oder selbstständige Beschäftigung bis zur Antragstellung ausgeübt oder nach einer solchen Beschäftigung liegt Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit bis zur Antragstellung vor
    oder
  • Bezieher einer Rente der Rentenversicherung
    oder
  • Ehegatte/in und Kind eines/r Versicherten der Rentenversicherung

 

Zudem müssen folgende persönliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine Diagnose im Sinne einer malignen (= bösartigen) Geschwulst- und Systemerkrankung muss vorliegen.
  • Eine operative oder Strahlen-Behandlung muss abgeschlossen sein. Eine laufende zytostatische Behandlung ist kein Hinderungsgrund für eine onkologische Nachsorgeleistung.
  • Die durch die Tumorerkrankung oder deren Therapie erlittenen beruflichen, körperlichen, seelischen und/oder sozialen Beeinträchtigungen müssen therapierbar und positiv zu beeinflussen sein.
  • Die Belastbarkeit für eine Nachsorgebehandlung muss gegeben sein. Der Arzt gibt eine entsprechende Einschätzung ab.

 

3. Zuzahlungzum Inhaltsverzeichnis

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 10,- € täglich zu, für maximal 42 Tage im Kalenderjahr.

Findet die onkologische Nachsorgeleistung als Anschlussheilbehandlung statt, ist die Zuzahlung auf 14 Tage begrenzt.

Details unter Medizinische Rehabilitation > Zuzahlungen.

 

4. Dauerzum Inhaltsverzeichnis

Onkologische Nachsorgeleistungen dauern längstens 3 Wochen, wenn erforderlich, auch länger.

Onkologische Nachsorgeleistungen können bis zum Ablauf eines Jahres nach einer beendeten Primärbehandlung erbracht werden. Darüber hinaus können spätestens bis zum Ablauf von 2 Jahren nach beendeter Primärbehandlung onkologische Nachsorgeleistungen erbracht werden, wenn erhebliche Funktionsstörungen entweder durch die Tumorerkrankung selbst oder durch Komplikationen bzw. Therapiefolgen vorliegen.

Die Nachsorgeleistung kann auch als Anschlussheilbehandlung erbracht werden.

 

5. Praxistippszum Inhaltsverzeichnis

  • Während einer onkologischen Nachsorgeleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld bezogen werden.
  • Nimmt ein Elternteil, der zu Hause Kinder unter 12 Jahren betreut, an einer onkologischen Nachsorgeleistung teil, so kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe zur Betreuung der Kinder beantragt werden.
  • Reisekosten können auf Antrag beim Rentenversicherungsträger geltend gemacht werden.

 

6. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger.

 

7. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Brustkrebs

Prostatakarzinom

Anschlussheilbehandlung

Medizinische Rehabilitation

 

Gesetzesquelle(n) 

(§ 31 SGB VI)

 

Letzte Aktualisierung am 08.02.2012   Redakteur/in: Sabine Bayer

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