Opioid-Ausweis
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1. Das Wichtigste in Kürze
Menschen, die dauerhaft auf Opioide angewiesen sind, sollten einen sogenannten Opioid-Ausweis mit sich führen. Im Opioid-Ausweis sind die Schmerzmedikamente, die Dosierung und die Einnahmedaten vermerkt. Neben einer schriftlichen Einnahmeanordung können mit diesem Ausweis mitbehandelnde Ärzte über die Notwendigkeit der Opioide und die Art der Dosierung informiert werden. Die Vorlage des Ausweises stellt in der Regel sicher, dass die Schmerztherapie auch in fremden Krankenhäusern, z.B. nach Unfällen oder bei Akuterkrankungen im Urlaub, fortgeführt und der Patient weiterhin schmerzmedikamentös versorgt wird.
2. Aufbewahrung
Betroffene sollten ihren Opioid-Ausweis in der Brieftasche mit sich führen. Es ist unter Umständen notwendig, auch Angehörige oder Freunde über den Ausweis in Kenntnis zu setzen, damit das Dokument im Notfall dem fremden Arzt bzw. im Krankenhaus vorgelegt wird.
Auch für Patienten, die gegenüber Behörden ihre Fahrtauglichkeit nachweisen müssen, ist ein Opioid-Ausweis unerlässlich. Näheres siehe Autofahren bei Schmerzmitteleinnahme.
3. Wer hilft weiter?
Ein Opioid-Ausweis kann bezogen werden über
- die Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e. V., Adenauerallee 18, 61440 Oberursel, Telefon 06171 286060, E-Mail info@dgschmerztherapie.de,
www.dgschmerztherapie.de > Bestellungen > Formular für Opioidausweisbestellung. - die Deutsche Schmerzliga, Telefon 0700 375 375 375 oder Download auf
www.schmerzliga.de/dsl/download/default.htm.
4. Verwandte Links
Autofahren bei Schmerzmitteleinnahme
Reisen bei Schmerzmitteleinnahme
Letzte Aktualisierung am 22.03.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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