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Organisatorisches nach dem Tod > Kosten und Finanzen

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Nach dem Tod entstehen vor allem Kosten für die Bestattung. Sie gliedern sich in unterschiedliche Bereiche und müssen in der Regel von den Angehörigen bzw. den Erben getragen werden. Auch an Bankangelegenheiten ist zu denken. Zu Lebzeiten kann man mit einer Sterbegeldversicherung für die eigene Bestattung vorsorgen.

 

2. Kostenzum Inhaltsverzeichnis

Die Kosten infolge eines Todesfalls sind regional unterschiedlich. Sie richten sich stark nach der Gestaltung und dem Aufwand für die Bestattung, die Trauerfeier und das Grab. 3.000,- € ist die Größenordnung, die im allgemeinen für eine einfache Bestattung angegeben wird. Der Verbraucherverband Aeternitas (externer Linkwww.aeternitas.de) rechnet mit durchschnittlich 6.000,- € Gesamtkosten für eine Bestattung.

 

Kosten entstehen für folgende Bereiche (€-Angaben meist nur Richtwerte ohne Gewähr):

 

Gebühren öffentlicher Einrichtungen sind u.a.:

  • Todesbescheinigung: 30,- bis 100,- € (Näheres unter Todesbescheinigung)
  • Bei Einäscherung: 2. Leichenschau notwendig: 20,- bis 100,- €
  • Sterbeurkunden: 10,- €
  • Erbschein: Kosten abhängig vom Erbe (Näheres unter Erbschein)
  • Bei Einäscherung: Feuerbestattungsgenehmigung ca. 15,- €
  • Bestattungsgrundgebühr der Friedhofsverwaltung für das Öffnen und Schließen des Grabes (einmalig), Höhe sehr unterschiedlich, abhängig von Kommune und Arbeitsaufwand : ab 100,- €.
  • Beisetzungsgebühr: 250,- bis 1750,- €
  • Einäscherung: 180,- bis 400,- €

 

Leistungen des Bestattungsunternehmens sind u.a.:

  • Überführung des Verstorbenen, gegebenenfalls der Urne: innerorts 60,- bis 200,- €
  • Ankleidung und Einsargung des Toten: 80,- bis 150,- €
  • Sarg (auch bei Einäscherung): ab 300,- €
  • Bei Einäscherung: Urne 60,- bis 500,- €
  • Organisation, Behördengänge, Versicherungsangelegenheiten: 30,- bis 200,- €
  • Nutzung von Aufbahrungsräumen, Trauerhalle etc.: 100,- bis 300,- €

 

Kosten für das Grab sind u.a.:

  • Grabnutzungsgebühr: einmalige Zahlung bei Erweb des Nutzungsrechts für ein Grab, ggf. weitere Zahlungen je nach Dauer und Fläche. Die Grabnutzungsgebühr ist je nach Grabart und Kommune unterschiedlich hoch.
  • Grabstein: ab ca. 500,- €
  • Bepflanzung: ab ca. 150,- €
  • Gegebenenfalls laufende Grabpflege: ab ca. 60,- € /Jahr je nach Größe des Grabes und Pflegeturnus

 

Sonstige Kosten entstehen durch u.a.:

  • Traueranzeigen
  • Trauerbriefe
  • Danksagungen
  • Redner
  • Träger
  • Musiker
  • Leichenschmaus
  • Blumenschmuck für den Sarg, Kranz

 

3. Finanzierung und Finanzenzum Inhaltsverzeichnis

Die Kosten müssen in der Regel von den Angehörigen gezahlt werden, die meist auch die Erben sind.

Wenn keine Erben vorhanden sind oder die Kosten von den Erben nicht getragen werden können, erstattet das Sozialamt die Kosten. Eine Sozialbestattung ist eine einfache Bestattung und kostete zwischen 1.000,- und 1.300,- €. Näheres unter Bestattungskosten Sozialhilfe.

 

3.1. Kostenvoranschlag

Um sich einen Überblick über die entstehenden Kosten zu machen, empfiehlt es sich, einen aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag vom Bestattungsinstitut zu verlangen und bei den Behörden, insbesondere bei der Friedhofsverwaltung, nach den Gebühren zu fragen.

 

3.2. Kontenverfügung

Kosten für die Bestattung und dazugehörige Ausgaben können auch vom gedeckten Girokonto oder aus dem Vermögen des Verstorbenen beglichen werden. Dafür müssen die Sterbeurkunde und die mit der Bestattung in Verbindung stehenden Rechnungen bei der Bank vorgelegt werden. Es ist hilfreich, frühzeitig zu klären, wer über die Bankkonten verfügen darf.

 

3.3. Steuererklärung

Die letzte Steuererklärungen für den Verstorbenen zeitnah abgeben.

 

4. Sterbegeldversicherungzum Inhaltsverzeichnis

Sterbebgeldversicherungen müssen privat abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall. Mit dieser Versicherung sollen die Beerdigungskosten und alle mit dem Tod verbundene Aufwendungen abgedeckt werden, um die Erben nicht mit den Kosten zu belasten oder eine Beerdigung sicherzustellen, wenn keine Angehörigen vorhanden sind.

 

5. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Organisatorisches nach dem Tod

Organisatorisches nach dem Tod > Versicherungen

Bestattungskosten Sozialhilfe

 

 

Letzte Aktualisierung am 13.09.2011   Redakteur/in: Sabine Bayer

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