Organisatorisches nach dem Tod > Versicherungen
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1. Das Wichtigste in Kürze
Bei einem Todesfall müssen alle Versicherungen, Vereine, Verbände und Vertragspartner des Verstorbenen informiert werden.
2. Versicherungen, Verträge, Mitgliedschaften
- Lebens- und Unfallversicherungen sind unverzüglich vom Todesfall zu informieren.
- Vorlage der Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Kopie bei der Rentenversicherung. Hier kann dann auch die Witwen- oder Waisenrente beantragt werden.
- Krankenkasse innerhalb von 4 Wochen informieren, da die Beitragsabbuchungen dann umgehend gestoppt werden. Sind Angehörige bisher beitragsfrei mit dem Verstorbenen mitversichert (Familienversicherung), müssen sie sich um den weiteren Versicherungsschutz kümmern.
- Vereinsmitgliedschaften enden prinzipiell mit dem Tod. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine Kündigung geschrieben werden.
- Hausrat-, Haftpflicht-, Kfz- und ähnliche Versicherung umgehend schriftlich informieren.
- Pflegedienstleistungen,
Essen auf Rädern u.ä. kündigen.
Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung werden für den Rest des Sterbemonats nicht zurückverlangt. - Vermieter informieren; Wohnung kündigen oder Mietvertrag ändern.
- Strom, Telefon, Rundfunk und Fernsehen (GEZ), Kabel, Internet, Zeitschriften, Kfz etc. um- bzw. abmelden.
3. Vorsorge für den Todesfall
Das Sterbegeld, das früher von den Krankenkassen gezahlt wurde, ist abgeschafft. Es gibt die Möglichkeit, privat für den Todesfall in Form einer Sterbegeldversicherung vorzusorgen.
Wenn ein Unfallversicherungsfall vorliegt (Arbeitsunfall, Berufskrankheit), gibt es Sterbegeld von der Berufsgenossenschaft.
Wünsche für die Beerdigung können im Vorfeld in Form einer Bestattungsvorsorge verfasst werden.
4. Wer hilft weiter?
Die jeweiligen Versicherungen, Bestattungsinstitute.
5. Verwandte Links
Organisatorisches nach dem Tod
Letzte Aktualisierung am 12.09.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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