Organisatorisches nach dem Tod
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1. Das Wichtigste in Kürze
Nach dem Tod eines nahen Angehörigen befinden sich die Betroffenen meist in einem psychischen Ausnahmezustand, in dem es vielen schwer fällt, notwendige Formalitäten zu erledigen und die Bestattung zu organisieren. Erste Formalie nach dem Tod eines Angehörigen ist die Benachrichtigung eines Arztes, der den Totenschein ausstellt. Parallel dazu sollten die engsten Angehörigen benachrichtigt und ein Bestattungsinstitut verständigt werden. Das Standesamt muss spätestens am nächsten Werktag informiert werden.
2. Benachrichtigung des Arztes
2.1. Todesfall zu Hause
Ein Arzt, am besten der Hausarzt, untersucht den entkleideten Leichnam und stellt den Totenschein aus. Falls der Hausarzt nicht erreichbar ist, kann auch der ärztliche Notdienst verständigt werden.
2.2. Todesfall in einem Heim oder Krankenhaus
Die Verantwortlichen für das Heim oder das Krankenhaus verständigen den Arzt. Die Angehörigen müssen sich in diesem Fall nicht um die Ausstellung eines Totenscheins kümmern. Dieser wird vom Krankenhauspersonal ausgehändigt.
2.3. Verdacht auf Unfall oder Selbsttötung
Dies vermerkt der Arzt auf dem Totenschein. Er verständigt daraufhin die Kriminalpolizei oder die Gerichtsmedizin und diese führen dann womöglich eine Obduktion durch.
Eine Obduktion wird zur Feststellung der Todesursache und zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs durchgeführt. Wenn auf dem Totenschein "Todesursache ungeklärt" angekreuzt ist, erfolgt in der Regel auch eine gerichtliche Obduktion. Erst nach der Freigabe des Verstorbenen, was innerhalb einer Woche erfolgt, kann die Bestattung erfolgen. Der Kriminalpolizist, der verständigt wurde und den Fall aufgenommen hat, bleibt Ansprechpartner für die Angehörigen.
3. Bescheinigungen und Urkunden
3.1. Todesbescheinigung
Eine Todesbescheinigung kann erst dann ausgestellt werden, wenn sichere Todeszeichen eingetreten sind. Frühestens ist dies nach 2 Stunden möglich. Eine Todesbescheinigung besteht aus einem nicht vertraulichen und einem vertraulichen Teil. Näheres unter Todesbescheinigung.
3.2. Beurkundung und Sterbeurkunde
Sterbefälle sind spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt zu melden. Näheres unter Organisatorisches nach dem Tod > Beurkundung und Sterbeurkunde.
3.3. Testament und Erbschein
Existiert ein Testament, dann ist dieses umgehend beim Nachlassgericht abzugeben. Die Beantragung eines Erbscheins erfolgt ebenfalls beim zuständigen Nachlassgericht. Näheres unter Testament und Erbschein.
4. Benachrichtigungen
4.1. Personen im Umfeld
Die engsten Angehörigen, Verwandten und Freunde sollten beim Tod des Patienten sofort benachrichtigt werden, damit sie die Möglichkeit haben, sich vom Verstorbenen zu verabschieden. Des Weiteren sind Mitarbeiter, gegebenenfalls der Arbeitgeber, der Pfarrer und Vereine, in denen der Verstorbene Mitglied war, zu informieren.
Außerdem sollte auch der eigene Arbeitgeber wegen Sonderurlaub informiert werden .
4.2. Versicherungen
Einige Institutionen, z.B. Versicherungen, müssen über den Todesfall informiert werden. Näheres unter Organisatorisches nach dem Tod > Versicherungen.
4.3. Todesanzeigen, Trauerbriefe, Danksagungen
Todesanzeigen werden in der Tageszeitung als Bekanntgabe des Todes veröffentlicht. Trauerbriefe werden an ausgewählte und dem Verstorbenen nahestehende Personen versendet. Näheres unter Todesanzeigen, Trauerbriefe, Danksagungen.
5. Bestattungsinstitut beauftragen
In der Regel wird ein Bestattungsinstitut für die Überführung und die Organisation der Bestattung verständigt. Mit diesem wird dann das weitere Vorgehen abgesprochen. Näheres unter Bestattungsinstitute.
6. Kosten und Finanzierung
Im Regelfall müssen die Angehörigen alle anfallenden Kosten bei einem Todesfall übernehmen. Bei Menschen, die bedürftig sind, die keine Angehörigen haben oder deren Angehörigen die Kosten nicht zugemutet werden können, übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten. Näheres unter Organisatorisches nach dem Tod > Kosten und Finanzen.
7. Praxistipp
Bei der Verbraucherzentrale Bundesverband ist der Ratgeber "Was tun, wenn jemand stirbt?" erhältlich. Auf 192 Seiten gibt es Informationen zu Formalitäten, Bestattungsinstituten und Kosten. Zu bestellen ist dieser Ratgeber beim Versandservice des vzbv, Telefon 02962 908647 oder unter
www.vzbv.de > Ratgebershop > Suchtext "Beerdigung".
8. Verwandte Links
Einrichtungen der Sterbebegleitung
Rituale und pflegerische Maßnahmen nach dem Tod
Letzte Aktualisierung am 23.11.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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