Organspende
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1. Das Wichtigste in Kürze
Bei Organspenden wird streng darauf geachtet Missbrauch auszuschließen. Deshalb sind Transplantationen von lebenden Spendern stark reglementiert. In einem Organspendeausweis kann man eindeutig kundtun, ob man überhaupt Organe spenden will und, wenn ja, welche.
2. Transplantationsgesetz
Um bei Organspende und -transplantation jede Form von Missbrauch auszuschließen, wurde 1997 das Transplantationsgesetz (TPG) erlassen.
- Transplantationen lebenswichtiger Organe dürfen nur in dafür zugelassenen Transplantationszentren durchgeführt werden.
- Organentnahme, -vermittlung und -transplantation sind organisatorisch und personell voneinander zu trennen.
- Den Tod des Spenders müssen 2 erfahrene Ärzte nach dem Stand der Erkenntnisse der Wissenschaft unabhängig voneinander feststellen und das Ergebnis ihrer Untersuchungen schriftlich dokumentieren.
- Die Entscheidung, ob jemand seine Organe spenden will, sollte zu Lebzeiten schriftlich dokumentiert werden (Organspendeausweis). Kommt im Todesfall eine Organspende nach ärztlicher Beurteilung in Betracht, werden die nächsten Angehörigen befragt, ob sich der Verstorbene zu Lebzeiten zur Frage der Organspende schriftlich oder mündlich erklärt hat. Ist darüber nichts bekannt, werden diese gebeten in seinem Sinne zu entscheiden.
- Die Lebendspende eines sich nicht regenerierenden Organs, z.B. der Niere, ist nur zugunsten eines Verwandten ersten oder zweiten Grades, des Ehepartners, des Verlobten oder einer dem Spender nahestehenden Person möglich.
3. Kostenträger
Die Behandlung des Organspenders ist als Krankenversicherungsleistung anerkannt und wird von der Krankenkasse des Organempfängers getragen. Organspender sind in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Gesundheitsschäden, die infolge einer Organspende auftreten, werden wie Arbeitsunfälle behandelt. Details siehe z.B. Nierentransplantation.
4. Organspendeausweis
Im Organspendeausweis kann man das Einverständnis zur Organentnahme generell erteilen oder es auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken. Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert und hinterlegt.
5. Praxistipp
Es ist sinnvoll, Angehörigen oder Freunden die Entscheidung bezüglich einer Organspende mitzuteilen und den Organspendeausweis bei den Personalpapieren mit sich zu tragen, da in einer Unfallsituation zuerst dort nachgeschaut wird.
6. Wer hilft weiter?
- Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) betreibt zusammen mit der Deutschen Stiftung für Organtransplantation ein kostenloses Infotelefon, das Fragen rund um Organspende und Transplantation beantwortet: 0800 9040400, Mo-Fr, 9-18 Uhr und Sa 9-13 Uhr.
- Im Internet unter
www.organspende-info.de gibt es neben ausführlichen Informationen auch einen Organspendeausweis zum online Ausfüllen oder zum Herunterladen. Der pdf-Download dieses Ausweises ist hier auch direkt möglich:
pdf Organspendeausweis. Ausweis und Infomaterial können auch bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), Ostmerheimer Str. 220, 51109 Köln, Telefon 0221 8992-0, Fax 0221 8992-300, E-Mail poststelle@bzga.de bestellt werden.
7. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
(TPG)
Letzte Aktualisierung am 04.11.2009 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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