Orthopädische und andere Hilfsmittel
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1. Das Wichtigste in Kürze
Die Krankenversicherung und die Unfallversicherung übernehmen die Kosten für orthopädische und andere Hilfsmittel. Voraussetzung ist, dass die Hilfsmittel individuell erforderlich sein müssen, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen. Die entsprechenden Hilfsmittel sind nachfolgend aufgelistet und erläutert.
2. Orthopädische Schuhe
Der Versicherte zahlt je nach Art des Schuhs einen Eigenanteil zu, sowohl bei der Kranken- als auch bei der Unfallversicherung.
3. Stützvorrichtungen
Stützvorrichtungen sind Hilfsmittel, die im Bereich des Stütz- und Bewegungsapparats zum Funktionsausgleich oder zur Sicherung der Behandlung eingesetzt werden. Darunter fallen z.B. ein Stützkorsett für den Rumpf oder eine Orthese für das Bein.
4. Rollstühle
Rollstühle gibt es in einer großen Bandbreite, Details siehe unter Rollstühle.
5. Gehhilfen, Rollatoren
Gehhilfen bzw. Rollatoren geben höhere Sicherheit beim Gehen, es gibt sie in verschiedenen Ausführungen. Sie sollten individuell nach den Bedürfnissen der Patienten ausgesucht werden:
- für die Benutzung im Innenbereich (Vollgummiräder)
- kombiniert für die Benutzung im Innen- und Außenbereich oder ohne Spezialisierung auf bestimmte Anwendungsorte
- in einer Bandbreite von Gehgestellen über Gehwägen und Gehstützen bis hin zu Gehbarren. Vermehrt werden Gehhilfen auch als Rollatoren bezeichnet.
- Zu beachten sind die Stabilität, die Beweglichkeit und die Bremsausstattung. Sind die Bremsen gut zu erreichen, gibt es separate Feststellvorrichtungen ("Parkbremse"), eignet sich der Rollator bei Pausen auch zum Sitzen.
- Transportrollatoren sind eine Mischung aus Gehhilfe und rollendem Tablett.
6. Andere Hilfsmittel
Andere Hilfsmittel gibt es zum An- und Auskleiden, zur Nahrungsaufnahme, zum Lesen, zum Sprechen.
6.1. Haushalt und Freizeit
Weitere Hilfsmittel erleichtern die Tätigkeiten in Haushalt und Freizeit, z.B.: Strumpf-, Strumpfhosen- und Sockenanzieher (auch für Kompressionsstrümpfe), Antirutsch-Unterlagen für den Tisch, Toilettensitzerhöhungen, Greifhilfen, Aufstehhilfen, Handläufe, Dusch- und Badewannenstühle.
7. Kostenübernahme
Die Krankenversicherung und die Unfallversicherung übernehmen die Kosten für alle hier aufgeführten Hilfsmittel.
Weitere, allgemeine Informationen zu Zuzahlungen, Festbeträgen, Richtlinien und anderen Hilfsmitteln finden Sie unter Hilfsmittel.
8. Hilfsmittel-Richtlinien und Hilfsmittelverzeichnis
Der Gemeinsame Bundesausschuss
hat zur Verordnung von Hilfsmitteln sogenannte Hilfsmittel-Richtlinien erstellt. Diese
Richtlinien können Sie unter
www.g-ba.de > Informations-Archiv, Richtlinien downloaden.
Der GKV-Spitzenverband erstellt ein systematisch strukturiertes
Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V), in dem online recherchiert werden
kann:
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/HimiWeb/home.action. Er umfasst 33 Produktgruppen.
9. Wer hilft weiter?
Beratung und Orientierung in der Vielzahl spezieller Hilfsmittel geben Orthopädie- und Sanitätshäuser sowie Apotheken.
10. Verwandte Links
Osteoporose > Mobilität und Hilfsmittel
Parkinson > Hilfsmittel und Wohnen
Letzte Aktualisierung am 21.08.2012 Redakteur/in: Sabine Bayer
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