Osteoporose > Arbeit und Rente
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1. Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Wiedereingliederung
Osteoporose in fortgeschrittenem Stadium kann Zeiten längerer Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:
- Arbeitsunfähigkeit
- Entgeltfortzahlung
- Krankengeld
- Stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
2. Besondere Hilfen im Beruf
Osteoporose ist nicht nur eine Erkrankung des höheren Lebensalters, auch Menschen im Berufsleben sind davon betroffen. Wenn die Folgen der Osteoporose so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Dafür ist zum Teil eine anerkannte Schwerbehinderung (Behinderung) notwendig. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei Osteoporose relevant werden können:
- Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Gleichstellung behindert/schwer behindert, um einen Arbeitplatz zur erlangen oder zu erhalten
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Arbeitstherapie und Belastungserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Berufsfindung und Arbeitserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Übergangsgeld während Reha- und beruflichen Förder-Maßnahmen
- Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
3. Renten
Wenn Patienten mit ausgeprägter Osteoporose keinen Beruf mehr ausüben können, kommen verschiedene Rentenarten in Frage:
4. Verwandte Links
Osteoporose > Finanzielle Hilfen
Osteoporose > Sport und Rehabilitation
Letzte Aktualisierung am 30.10.2008 Redakteur/in: Gabriele Bayer
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