Palliativstationen

1. Das Wichtigste in Kürze

Eine Palliativstation ist eine spezialisierte Krankenhausabteilung für schwerkranke Menschen, die nicht zu Hause oder im Pflegeheim behandelt werden können. Ziel ist, sowohl die körperlichen Beschwerden einer fortgeschrittenen und unheilbaren Erkrankung als auch die damit verbundenen psychosozialen Probleme so gut zu lindern, dass eine Entlassung möglich ist. Auch Angehörige werden so weit möglich mit eingebunden und betreut.

Maßgeblich für eine Palliativstation ist ein spezialisiertes Team aus verschiedenen Berufsgruppen. In Deutschland gibt es derzeit nach Angaben des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands etwa 330 Palliativstationen.

2. Was ist eine Palliativstation?

Eine Palliativstation ist eine spezialisierte Einrichtung innerhalb eines Krankenhauses, die sich auf die Betreuung von schwerstkranken Menschen konzentriert, deren Erkrankung nicht mehr heilbar ist.

Ziel der Behandlung ist es, akut aufgetretene Schmerzen und andere belastende Symptome zu lindern sowie die Rückkehr des schwerstkranken Menschen in das häusliche Umfeld (das kann auch das Pflegeheim sein) mit ausreichender Symptomkontrolle zu ermöglichen.

Das Team der Palliativstation arbeitet ganzheitlich und bezieht neben der medizinischen Versorgung auch psychologische, soziale und spirituelle Aspekte mit ein, Näheres unter Ganzheitlichkeit in der Palliativversorgung.

Wenn die krankheits- und/oder therapiebedingten Beschwerden gelindert sind und die Betreuungssituation stabilisiert ist, wird der Patient wieder entlassen.

3. Aufnahmekriterien

Aufgenommen werden nur Schwerstkranke, die an einer unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und unter Symptomen leiden, die so stark oder so komplex sind, dass sie zu Hause oder im Heim nicht behandelt werden können, und die deshalb eine Krankenhausbehandlung brauchen.

Patienten werden entweder vom (Haus-)Arzt ins Krankenhaus eingewiesen oder sie kommen von einer anderen Station desselben oder eines anderen Krankenhauses auf die Palliativstation. Letztlich entscheidet die Palliativstation über die Aufnahme.

Wenn aktuell kein Bett auf der Palliativstation frei ist, kann die Behandlung dennoch im Krankenhaus erfolgen. In solchen Fällen wird je nach Bedarf der palliativmedizinische Konsiliardienst hinzugezogen.

Das Einverständnis des schwerstkranken Menschen ist erforderlich, er kennt und billigt das Konzept der palliativen Behandlung, d.h.: Er ist darüber informiert, dass es um eine lindernde Behandlung geht und dass eine Heilung nicht mehr möglich ist.

4. Besonderheiten von Palliativstationen

Palliativstationen sind im Vergleich zu anderen Krankenhausstationen wohnlicher eingerichtet, denn die Lebensqualität und das Wohlfühlen sind ein wichtiger Aspekt der Versorgung.

Der Stellenschlüssel des Personals auf einer Palliativstation ist im Vergleich zu anderen Klinikstationen relativ hoch. Deshalb haben die Mitarbeitenden mehr Zeit für die Patienten und deren Angehörige. Die Mitarbeitenden haben meist eine palliative Zusatzqualifikation. Das Team besteht aus Fachkräften aus den Bereichen Medizin, Sozialarbeit, Seelsorge, Psychologie, Physiotherapie und ehrenamtlichen Helfern.

5. Zuzahlung

Versicherte ab dem 18. Geburtstag müssen für die vollstationäre Behandlung auf einer Palliativstation eine Zuzahlung von 10 € pro Tag leisten. Diese Zuzahlung ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Bereits im selben Jahr geleistete Zuzahlungen zu Krankenhaus- und Anschlussheilbehandlungen werden angerechnet. Der Aufnahme- und Entlassungstag zählen jeweils als ganzer Tag. Weitere Kosten entstehen für Versicherte in der Regel nicht.

6. Entlassung

Da der Aufenthalt in einer Palliativstation in der Regel nur begrenzt ist, meist zwischen 10 und 14 Tagen, sollte frühzeitig über die weitere Versorgung nachgedacht werden. Möglichkeiten sind:

Bei diesen Überlegungen werden Schwerstkranke und Angehörige entweder vom Sozialdienst der Palliativstation oder des Krankenhauses beraten und unterstützt.

Wenn der schwerstkranke Mensch in das häusliche Umfeld entlassen werden soll, ist eine gute Vorbereitung notwendig. Dies umfasst folgende Bereiche:

  • Medizinische Betreuung: Welcher Arzt übernimmt die weitere Begleitung?
  • Pflegerische Betreuung: Ist regelmäßige Pflege notwendig? Wer pflegt? Angehörige oder ist ein Pflegedienst notwendig? Haben die Pflegekräfte die notwendigen Kompetenzen? Ist ein Pflegeheim die bessere Lösung? Wo sind Plätze frei?
  • Pflegehilfsmittel: Ist z.B. ein Pflegebett notwendig? Bis wann ist es vor Ort?
  • Umfeld des schwerstkranken Menschen: Wer kann die erkrankte Person unterstützen? Braucht sie einen ambulanten Hospizdienst?
  • Finanzierung: Wer bezahlt die notwendigen Leistungen?
  • Wohnsituation des schwerstkranken Menschen: Kann die erkrankte Person dort weiter leben, wo sie vor dem Aufenthalt in der Palliativstation gelebt hat? Hat z.B. ein Pflegebett Platz?

Ggf. ist die Versorgung mit Hilfe der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zu prüfen. Die SAPV kann sowohl beraten oder koordinieren als auch teilweise oder komplett versorgen.

Wenn die Rückkehr in die häusliche Umgebung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, stehen folgende (teil-)stationäre Pflegeeinrichtungen zur Verfügung:

Überblick über alle Formen der Hospiz- und Palliativversorgung unter Sterbebegleitung.

7. Wer hilft weiter?

Adressen von Palliativstationen finden Sie im Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland unter www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de.

8. Verwandte Links

Ratgeber Palliativversorgung

Palliativphase

Palliativversorgung

Pflege > Schwerstkranke und Sterbende

Sterbebegleitung

Multiprofessionelles Team

Palliativmedizinischer Konsiliardienst

Ambulante Palliativdienste

Letzte Bearbeitung: 25.06.2025

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