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Palliativstationen

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Eine Palliativstation ist Teil eines Krankenhauses. Ihr Ziel ist, sowohl die körperlichen Beschwerden einer unheilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung als auch die damit verbundenen psychosozialen Probleme zu lindern. Der Mensch soll so die Möglichkeit bekommen, den Rest seines Lebens in bestmöglicher Lebensqualität zu verbringen.

Maßgeblich für eine Palliativstation ist ein multiprofessionelles Team. Auch die Angehörigen werden so weit möglich mit eingebunden und betreut. In Deutschland gibt es derzeit mind. 220 Palliativstationen.

 

2. Aufgabenzum Inhaltsverzeichnis

Ziele der Behandlung sind das Lindern akut aufgetretener Schmerzen und anderer Symptome sowie die Rückkehr des Patienten in das häusliche Umfeld mit ausreichender Symptomkontrolle. Das multiprofessionelle Team hat die Aufgabe, Patienten und ihre Angehörigen ganzheitlich zu unterstützen. Um den ganzheitlichen Behandlungsansatz sicherzustellen, ist eine enge Kooperation aller Helfer notwendig. Angehörigen soll in den Palliativstationen die Möglichkeit eröffnet werden, den ganzen Tag bei dem kranken Menschen zu verweilen.

Gelingt es, die krankheits- und/oder therapiebedingten Beschwerden zu lindern und die Betreuungssituation zu stabilisieren, kann der Patient wieder entlassen werden.

 

3. Aufnahmekriterienzum Inhaltsverzeichnis

Menschen, die an einer unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und unter Symptomen wie z.B. Schmerzen, Übelkeit und Atemnot leiden und deshalb einer Krankenhausbehandlung bedürfen, können in einer Palliativstation aufgenommen werden.

Das Einverständnis des Patienten ist erforderlich, er kennt und billigt das Konzept der palliativen Behandlung.

Eine Notfallaufnahme ist auf einer Palliativstation kaum möglich, dies erfolgt in der Regel in einem Akutkrankenhaus. Erstrebenswert ist jedoch, dass der schwer kranke Patient die Möglichkeit hat, vom Akuthaus in eine Palliativstation verlegt zu werden, um den erforderlichen Behandlungsplan zur Symptomkontrolle aufzustellen.

Vor Einweisung in eine Palliativstation sind die Gründe, die für oder gegen eine Einweisung sprechen, vom behandelnden Arzt abzuwägen.

 

3.1. Pro Einweisung

  • Starke Schmerzen oder andere schwerwiegende Symptome wie Luftnot oder Angst.
  • Nichtvorhandensein eines sozialen Umfelds.
  • Angehörige können die Pflege nicht übernehmen.
  • Wunsch nach medizinischer Betreuung.

 

3.2. Kontra Einweisung

  • Verlassen der vertrauten Umgebung.
  • Transport ist nicht möglich.
  • Hoffnungen können geweckt werden.

 

4. Entlassungzum Inhaltsverzeichnis

Da der Aufenthalt in einer Palliativstation nur begrenzt erfolgen kann, ist schon frühzeitig zu überlegen, ob die spätere Entlassung nach Hause oder in eine stationäre Pflegeeinrichtung erfolgen soll. Auf Palliativstationen beträgt die durchschnittliche Verweildauer zwischen 10 und 12 Tagen.

Wenn der Patient in das häusliche Umfeld entlassen werden soll, ist eine gute Vorbereitung notwendig. Dies umfasst folgende Bereiche:

  • Medizinische Betreuung
  • Pflegerische Betreuung
  • Pflegehilfsmittel
  • Umfeld des Patienten
  • Finanzierung
  • Wohnsituation des Patienten

 

Wenn eine Weiterversorgung zu Hause nicht möglich ist, gibt es die Möglichkeit, den Patienten in einer (teil-)stationären Pflegeeinrichtung aufzunehmen. Dies können sein:

Einen Überblick über alle Formen der Hospiz- und Palliativversorgung finden Sie unter Sterbebegleitung.

 

5. Finanzierungzum Inhaltsverzeichnis

Die Arbeit von Palliativstationen wird entweder als besondere Einrichtung nach VBE 2012 (Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2012) mit Tagessätzen abgerechnet oder gemäß stationärer Leistungsabrechnung innerhalb des DRG-Systems (Diagnosis Related Groups) mit Fallpauschalen. In den Tagessätzen sind u.a. medizinische Behandlungsmaßnahmen, Pflege, psychosoziale Begleitung und Unterbringungskosten enthalten.

 

6. Zuzahlungzum Inhaltsverzeichnis

Patienten ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen für die vollstationäre Behandlung auf einer Palliativstation eine Zuzahlung von 10,- € pro Tag leisten. Diese Zuzahlung ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Bereits im selben Jahr geleistete Zuzahlungen zu Krankenhaus- und Anschlussheilbehandlung werden angerechnet. Der Aufnahme- und Entlassungstag zählen jeweils als ganzer Tag. Weitere Kosten entstehen für den Patienten in der Regel nicht.

 

7. Mitarbeiterzum Inhaltsverzeichnis

Der Stellenschlüssel auf einer Palliativstation ist im Vergleich zu anderen Klinikstationen relativ hoch. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, um ausreichend Zeit für die Patienten und deren Angehörige zu haben. Die Mitarbeiter haben meist eine palliativmedizinische Zusatzqualifikation. Das Team besteht aus:

  • Hauptamtlichem, palliativmedizinisch geschultem Arzt- und Pflegepersonal, das ausschließlich für die jeweilige Palliativstation zuständig ist
  • Sozialarbeitern
  • Seelsorgern
  • Psychologen
  • Therapeuten
  • Ehrenamtlichen Helfern

 

8. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Adressen von Palliativstationen finden Sie sortiert nach Bundesländern auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, externer Linkwww.dgpalliativmedizin.de > weitere Informationen > Adressen > Palliativstationen.

 

9. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Sterbebegleitung

Multiprofessionelles Team

Palliativmedizinischer Konsiliardienst

Ambulante Palliativdienste

 

 

Letzte Aktualisierung am 05.03.2012   Redakteur/in: Sabine Bayer

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