Parkinson > Beruf
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1. Das Wichtigste in Kürze
Nicht jeder Parkinson-Patient ist sofort arbeitsunfähig. Zusammen mit dem Arzt und dem Integrationsamt kann aber geklärt werden, ob Änderungen der Arbeitssituation nötig und möglich sind. Kann ein Patient nicht mehr berufstätig sein, kommen je nach Alter Erwerbsminderungsrente oder Altersrente in Frage.
2. Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
Parkinson kann zu wiederholter oder längerer Arbeitsunfähigkeit führen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:
- Arbeitsunfähigkeit
- Entgeltfortzahlung
- Krankengeld
- Stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
3. Besondere Hilfen im Beruf
Mit einem Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamts haben Parkinson-Erkrankte einen verbesserten Kündigungsschutz sowie Anspruch auf technische Hilfsmittel, welche die Arbeit erleichtern/möglich machen. Mit dem Arzt sowie mit dem Integrationsamt sollte besprochen werden, welche Veränderung am Arbeitsplatz notwendig sind.
Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:
- Schwerbehindertenausweis
- Integrationsamt
- Versorgungsamt
- Kündigungsschutz für schwer behinderte Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für schwer behinderte Arbeitnehmer
- Gleichstellung behindert/schwer behindert, um einen Arbeitplatz zur erlangen oder zu erhalten
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Arbeitstherapie und Belastungserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Berufsfindung und Arbeitserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Übergangsgeld während Reha- und beruflichen Förder-Maßnahmen
- Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
- Kraftfahrzeughilfe für Behinderte
- Integrationsfachdienst
4. Renten für Versicherte
Die Diagnose Parkinson führt heute nicht mehr zu einer sofortigen Berentung. Wie lange Patienten noch berufstätig sein können, hängt vom Verlauf der Erkrankung ab, von den speziellen Anforderungen des Berufbildes und unter Umständen von Nebenwirkungen der Medikamente. Falls ein Patient aufgrund seiner Parkinsonerkrankung nicht mehr erwerbstätig sein kann, kommen zwei Rentenarten für ihn in Frage. Nachfolgend allgemeine Informationen dazu:
5. Verwandte Links
Parkinson > Bewegung und Mobilität
Parkinson > Medizinische Rehabilitation
Parkinson > Reisen und Autofahren
Letzte Aktualisierung am 22.07.2009 Redakteur/in: Lydia Schrupp
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