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Parkinson > Beruf

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Nicht jeder Parkinson-Patient ist sofort arbeitsunfähig. Zusammen mit dem Arzt und dem Integrationsamt kann aber geklärt werden, ob Änderungen der Arbeitssituation nötig und möglich sind. Kann ein Patient nicht mehr berufstätig sein, kommen je nach Alter Erwerbsminderungsrente oder Altersrente in Frage.

 

2. Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldzum Inhaltsverzeichnis

Parkinson kann zu wiederholter oder längerer Arbeitsunfähigkeit führen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:

 

3. Besondere Hilfen im Berufzum Inhaltsverzeichnis

Mit einem Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamts haben Parkinson-Erkrankte einen verbesserten Kündigungsschutz sowie Anspruch auf technische Hilfsmittel, welche die Arbeit erleichtern/möglich machen. Mit dem Arzt sowie mit dem Integrationsamt sollte besprochen werden, welche Veränderung am Arbeitsplatz notwendig sind.

Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:

 

4. Renten für Versichertezum Inhaltsverzeichnis

Die Diagnose Parkinson führt heute nicht mehr zu einer sofortigen Berentung. Wie lange Patienten noch berufstätig sein können, hängt vom Verlauf der Erkrankung ab, von den speziellen Anforderungen des Berufbildes und unter Umständen von Nebenwirkungen der Medikamente. Falls ein Patient aufgrund seiner Parkinsonerkrankung nicht mehr erwerbstätig sein kann, kommen zwei Rentenarten für ihn in Frage. Nachfolgend allgemeine Informationen dazu:

 

5. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Parkinson

Parkinson > Bewegung und Mobilität

Parkinson > Medizinische Rehabilitation

Parkinson > Reisen und Autofahren

 

 

 

Letzte Aktualisierung am 22.07.2009   Redakteur/in: Lydia Schrupp

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