Parkinson > Reisen und Autofahren
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1. Das Wichtigste in Kürze
Eine Parkinson-Erkrankung ist kein Hindernis für eine Urlaubsreise. Patienten sollten aber vorher die Reise gut durchplanen. Übermäßige Hektik und Anstrengung sollten vermieden werden. Medikamente müssen ausreichend mitgeführt werden und die medizinische Versorgung vor Ort muss geklärt sein. Ob ein Parkinson-Patient selbst Auto fahren kann, sollte mit dem behandelnden Arzt geklärt werden.
2. Urlaubsreise
Folgendes ist für einen erholsamen Urlaub zu beachten:
- Viele Parkinson-Patienten haben Probleme mit der Wärmeregulation und neigen zu Schweißausbrüchen. In diesen Fällen sind Reisen in heiße Regionen zu meiden.
- Von zu Hause aus Erkundigungen einziehen, ob es am Urlaubsort medizinische Versorgung für einen eventuellen Notfall gibt.
- Mit dem behandelnden Arzt die bevorstehende Reise besprechen:
- Worauf muss geachtet werden?
- Ist die medikamentöse Einstellung in Ordnung?
- Kann man für An- und Abreise lange genug im Auto oder Zug sitzen?
- Kann man selbst/alleine fahren?
- Wie sollen bei einer Zeitverschiebung während der An- und der Rückreise und auch während des Aufenthalts die Medikamente eingenommen werden? Dies ist besonders bei Flugreisen wichtig, wenn es zu einer erheblichen Zeitverschiebung kommt. Eventuell müssen die Medikamente während des Flugs auch in der Nacht weiter eingenommen werden.
- Ausreichend Medikamente mitnehmen. Einen Teil der Medikamente im Reisegepäck, den anderen Teil im Handgepäck mitführen, falls Gepäckstücke abhanden kommen.
- Eine Liste mit der internationalen Bezeichnung der Medikamente mitführen.
- Eine kleine Reiseapotheke mit Medikamenten gegen Übelkeit, Durchfall oder Verstopfung mitführen, die zusammen mit den Parkinson-Medikamenten verträglich sind. Der behandelnde Arzt kann Geeignetes verschreiben oder empfehlen.
- Auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten, in warmen Regionen besser mehr Flüssigkeit zuführen.
- Für ausreichenden Auslandskrankenschutz sorgen.
3. Behindertenreisen
Veranstalter und Anbieter von Behindertenreisen finden Sie:
- über Ihr örtliches Reisebüro
- bei Adressen von Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen mit dem Suchwort "Behindertenreisen"
4. Autofahren
Die grundsätzliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr ist in § 2 Abs. 2 Nr. 3 StVG i.V.m. § 11 FEV geregelt, näheres unter Führerschein.
Die Begutachtungsrichtlinien weisen darauf hin, dass Parkinson-Patienten ein Kfz dann nicht sicher führen können, wenn aufgrund des individuellen körperlich-geistigen Zustands beim Führen eines Kfz eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist. In dieser Richtlinie ist ebenso festgelegt, dass die Fähigkeit, ein Kfz sicher zu führen, nur bei erfolgreicher Therapie oder in leichten Fällen der Erkrankung gegeben ist.
Deshalb sind Ärzte/Psychologen gefordert, die Fahrtauglichkeit aus medizinischer Sicht zu beurteilen. Ebenso sind Ärzte verpflichtet, Patienten von sich aus über die Gefahren bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu informieren. Verhält sich ein Patient trotz entsprechender Aufklärung durch den Arzt unvernünftig, ist der Arzt berechtigt, seine Schweigepflicht zu brechen und die Verkehrsbehörden/Polizei zu benachrichtigen (BGH NGW 1968/2290).
Patienten können auch verschiedene Angebote nutzen, um ihre Fahrtüchtigkeit zu testen:
- Der ADAC überprüft die persönliche Reaktionszeit.
- Die DEKRA oder der TÜV bieten Eignungstests. Die Schweigepflicht wird beachtet.
- Geprüfte Fahrlehrer können in einer Fahrstunde feststellen, ob sich ein Patient noch sicher im Verkehr bewegen kann.
Unter Umständen kann ein Auto mit Automatikgetriebe Probleme lösen.
5. Verwandte Links
Ermäßigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
Hilfe für Schwerbehinderte im Flugverkehr
Krankenversicherungsschutz: Auslandsschutz
Parkinson > Bewegung und Mobilität
Letzte Aktualisierung am 02.12.2010 Redakteur/in: Lydia Schrupp
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