Pflege Pflegeversicherung
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1. Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung
Zuständig für die Leistungen der Pflegeversicherung ist die Pflegekasse.
Folgende Pflegeleistungen gibt es:
Häusliche Pflege
Der Patient wird daheim gepflegt.
Details unter Häusliche Pflege Pflegeversicherung
Teilstationäre Pflege
Der Patient wird entweder tagsüber oder während der Nacht in einer Einrichtung versorgt.
Details unter Tages- und Nachtpflege
Vollstationäre Pflege
Der Patient lebt in einer Pflegeeinrichtung und wird dort vom Pflegepersonal versorgt.
Details unter Vollstationäre Pflege
Kurzzeitpflege
Der Patient wird vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut.
Details unter Kurzzeitpflege
Pflege in einer Behinderteneinrichtung
Der behinderte Mensch wird in einer Behinderteneinrichtung rund um die Uhr versorgt.
Details unter Vollstationäre Pflege
2. Praxistipp Ratgeber
Ratgeber zum Download, vor allem mit sozialrechtlichen und psychosozialen Informationen zur Pflege:
www.bestellung-betainstitut.de > Patientenratgeber Download (Sofort-Download-Preis 2,99 €).
Gedruckter Ratgeber zum Bestellen mit ozialrechtlichen und psychosozialen Informationen zur Pflege:
www.bestellung-betainstitut.de > Patientenratgeber gedruckt (Preis 5,90 € plus Versandkosten).
3. Wer hilft weiter?
Die Pflegekassen sowie das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit: Mo-Do, 8-18 Uhr und Fr 8-15 Uhr, 030 3406066-02.
4. Verwandte Links
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
Gesetzesquelle(n)
(SGB XI)
Letzte Aktualisierung am 27.09.2012 Redakteur/in: Sabine Bayer
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