Pflege Pflegeversicherung
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1. Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung
Zuständig für die Leistungen der Pflegeversicherung ist die Pflegekasse.
Folgende Pflegeleistungen gibt es:
Häusliche Pflege
Der Patient wird daheim gepflegt.
Details unter Häusliche Pflege Pflegeversicherung
Teilstationäre Pflege
Der Patient wird entweder tagsüber oder während der Nacht in einer Einrichtung versorgt.
Details unter Tages- und Nachtpflege
Vollstationäre Pflege
Der Patient lebt in einer Pflegeeinrichtung und wird dort vom Pflegepersonal versorgt.
Details unter Vollstationäre Pflege
Kurzzeitpflege
Der Patient wird vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut.
Details unter Kurzzeitpflege
Pflege in einer Behinderteneinrichtung
Der behinderte Mensch wird in einer Behinderteneinrichtung rund um die Uhr versorgt.
Details unter Vollstationäre Pflege
2. Wer hilft weiter?
Die Pflegekassen sowie das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit: Mo-Do, 8-18 Uhr und Fr 8-12 Uhr, 01805 996603 (14 Ct./Min.).
3. Verwandte Links
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
Download des Ratgebers "Pflege"
Gesetzesquelle(n)
(SGB XI)
Letzte Aktualisierung am 22.02.2010 Redakteur/in: Sandra Kolb
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