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Pflege Pflegeversicherung

 

1. Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherungzum Inhaltsverzeichnis

Zuständig für die Leistungen der Pflegeversicherung ist die Pflegekasse.

Folgende Pflegeleistungen gibt es:

 

Häusliche Pflege

Der Patient wird daheim gepflegt.
Details unter Häusliche Pflege Pflegeversicherung

 

Teilstationäre Pflege

Der Patient wird entweder tagsüber oder während der Nacht in einer Einrichtung versorgt.
Details unter Tages- und Nachtpflege

 

Vollstationäre Pflege

Der Patient lebt in einer Pflegeeinrichtung und wird dort vom Pflegepersonal versorgt.
Details unter Vollstationäre Pflege

 

Kurzzeitpflege

Der Patient wird vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut.
Details unter Kurzzeitpflege

 

Pflege in einer Behinderteneinrichtung

Der behinderte Mensch wird in einer Behinderteneinrichtung rund um die Uhr versorgt.
Details unter Vollstationäre Pflege

 

2. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Die Pflegekassen sowie das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit: Mo-Do, 8-18 Uhr und Fr 8-12 Uhr, 01805 996603 (14 Ct./Min.).

 

3. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung

Pflegestufen

Palliativpflege

Häusliche Pflege

Tages- und Nachtpflege

Vollstationäre Pflege

Pflegereform 2008

PDF-DownloadDownload des Ratgebers "Pflege"

 

Gesetzesquelle(n) 

(SGB XI)

 

Letzte Aktualisierung am 22.02.2010   Redakteur/in: Sandra Kolb

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