Prävention
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1. Das Wichtigste in Kürze
Jede Prävention dient dazu, Erkrankungen im Vorfeld zu verhindern. Krankenkassen sind zur Prävention verpflichtet und bieten zahlreiche Präventionskurse an. Gefördert werden auf Antrag auch Selbsthilfegruppen, die Prävention anbieten
2. Grundsätzliches
Als Prävention werden Strategien bezeichnet, die Risikofaktoren für bestimmte Krankheiten vermindern oder (mit)verursachende Rahmenbedingungen beeinflussen. Gesetzlich sind die Krankenkassen dazu aufgefordert, Prävention und Selbsthilfe bei den Versicherten zu stärken. Insbesondere sollen sie Maßnahmen der Primärprävention zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen.
Außerdem sollen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen gefördert werden. Es werden auf Antrag die Selbsthilfegruppen finanziell gefördert, die sich für Prävention und Rehabilitation bestimmter Erkrankungen einsetzen.
3. Unterschiedliche Formen der Prävention
Bei Prävention wird unterschieden:
- Primärprävention: Eintritt einer Krankheit soll verhindert oder verzögert werden.
- Sekundärprävention: Interventionen bei Krankheiten im frühen Stadium.
- Tertiärprävention: Maßnahmen zur Verhütung von Folge- und Begleiterkrankungen sowie der Verschlimmerung im fortgeschrittenen Stadium einer Erkrankung.
4. Präventionskurse
Fast alle Krankenkassen bieten ihren Versicherten Präventionskurse zur Erhaltung bzw. Verbesserung der Gesundheit an. Diese Kurse sind Maßnahmen der Primärprävention und werden hauptsächlich aus folgenden Bereichen angeboten:
- Stressbewältigung, Entspannungsmethoden.
- Suchtmittelkonsum (Raucherentwöhnung).
- Ernährung (Kurse zur vollwertigen und ausgewogenen Ernährung, Gewichtsreduktionskurse).
- Bewegung (Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion wie Nordic Walking, Stärkung des Muskel-Skelett-Systems wie Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik).
Die Präventionskurse der Krankenkassen umfassen in der Regel 8 bis 12 Unterrichtseinheiten und werden zum Teil in Fitnessstudios, Rehabilitationseinrichtungen oder Praxen für Physiotherapie angeboten.
Unter Präventionsmaßnahmen, die von den Krankenkassen finanziert werden, fallen außerdem
- Früherkennung von Krankheiten
- Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren und
- Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Zahnbehandlung.
5. Wer hilft weiter?
Um an Gesundheitskursen und Bonusprogrammen teilzunehmen, müssen sich Versicherte an ihre Krankenkassen wenden. Dort bekommen sie Angebote in ihrer Umgebung oder Teilnahmebedingungen für Bonusprogramme genannt. Viele Krankenkassen übernehmen auf Antrag auch einen Teil der Kosten von Kursen, die von einer anderen Krankenkasse angeboten werden, falls sie selbst dieses Angebot nicht machen.
6. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
(§§ 20 ff. SGB V)
Letzte Aktualisierung am 28.04.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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