Prostatakrebs > Beruf und Rente
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1. Arbeitsunfähigkeit
Die Behandlung von Prostatakrebs zieht in der Regel eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:
- Arbeitsunfähigkeit
- Entgeltfortzahlung
- Krankengeld
- Stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
2. Besondere Hilfen im Beruf
Wenn Krebserkrankung und Therapie so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei Prostatakarzinom relevant werden können:
- Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Übergangsgeld während Reha- und beruflichen Fördermaßnahmen
- Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
- Integrationsfachdienst
3. Rente
Falls ein Patient aufgrund seines Prostatakrebses nicht mehr erwerbstätig sein kann, kommen zwei Rentenarten für ihn in Frage:
- Abgestufte Erwerbsminderungsrente
- Altersrente für Schwerbehinderte ab 63/65 Jahren bzw. vorgezogen ab 60/62 Jahren
3.1. Renten für Hinterbliebene
Falls ein Patient stirbt, gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Rentenmöglichkeiten für Hinterbliebene:
- Witwenrente der Rentenversicherung
- Erziehungsrente für Geschiedene
- Waisenrente
4. Verwandte Links
Führerschein bei körperlicher Behinderung/Krankheit
Prostatakrebs > Finanzielle Hilfen
Prostatakrebs > Schwerbehinderung
Letzte Aktualisierung am 05.12.2010 Redakteur/in: Sabine Peter
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