Prostatakarzinom > Schwerbehinderung
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1. Das Wichtigste in Kürze
Bei Prostatakarzinom kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt werden. Der GdB/GdS richtet sich nach der Behandlungsnotwendigkeit. Ab einem GdB von 50 gilt ein Patient als schwerbehindert und kann für sich Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
2. Allgemeines
Unterstützung und Hilfen für behinderte Menschen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:
- Antrag auf Schwerbehindertenausweis
- Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
- Grad der Behinderung
- Antrag auf Erhöhung des GdB
3. Versorgungsmedizinische Grundsätze
Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS).
Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" ersetzen seit 1.1.2009 die
"Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen
Entschädigungsrecht" und können beim Bundesjustizministerium unter
www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage_8.html eingesehen werden.
4. Anhaltswerte bei Prostatakarzinom
Die unten genannten GdB/GdS-Sätze sind Anhaltswerte. Es ist unerlässlich, alle leistungsmindernden Störungen auf körperlichem, geistigem und seelischem Gebiet in jedem Einzelfall zu berücksichtigen.
Maligner Prostatatumor |
GdB/GdS |
ohne Notwendigkeit einer Behandlung |
50 |
auf Dauer hormonbehandelt |
wenigstens 60 |
5. Heilungsbewährung
Nach Entfernung eines malignen Prostatatumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten. Maßgeblicher Bezugspunkt für den Beginn der Heilungsbewährung ist der Zeitpunkt, an dem die Geschwulst durch Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie (Primärtherapie) als beseitigt angesehen werden kann.
Die aufgeführten GdB/GdS-Werte beziehen den regelhaft verbleibenden Organ- oder Gliedmaßenschaden ein. Außergewöhnliche Folgen oder Begleiterscheinungen der Behandlung - z.B. lang andauernde, schwere Auswirkungen einer wiederholten Chemotherapie - sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen.
|
GdB/GdS |
Während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren nach Entfernung im Stadium T1a N0 M0 (Grading G1) |
50 |
Während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren nach Entfernung in den Stadien T1a (Grading ab G2) T1b-2 N0 M0 |
50 |
... nach Entfernung in anderen Stadien wenigstens |
80 |
Prostatakrebs kann zu bleibenden Behinderungen eines Patienten führen. Unterstützung und Hilfen für behinderte Menschen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe geregelt. Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein GdB von mindestens 50 zugesprochen wurde.
6. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Behinderte/Schwerbehinderte
Hat ein Patient mit Prostatakarzinom eine anerkannte Schwerbehinderung, können für ihn folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen:
- Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
- Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
- Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
- Ergänzende Leistungen zur Reha
- Ermäßigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
- Fahrdienste für Schwerbehinderte
- Kraftfahrzeughilfe
- Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung für Schwerbehinderte
- Parkerleichterungen für Behinderte
- Steuervorteile für Schwerbehinderte
- Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für Schwerbehinderte
7. Verwandte Links
Chronische Schmerzen > Schwerbehinderung
Letzte Aktualisierung am 04.08.2010 Redakteur/in: Sabine Peter
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