Reha-Sport und Funktionstraining
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1. Das Wichtigste in Kürze
Reha-Sport und Funktionstraining finden immer in Gruppen und unter ärztlicher Aufsicht statt. Reha-Sport dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung. Funktionstraining ist gezielt auf bestimmte körperliche Funktionsdefizite gerichtet. Die Maßnahmen dauern je nach Erkrankung und Kostenträger 6 Monate bis 3 Jahre.
2. Reha-Sport
Zum Reha-Sport zählen z.B. bewegungstherapeutische Übungen. Sie dienen der Stärkung von Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft und psychischer Leistungsfähigkeit. Hierunter fallen u.a. Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen sowie spezielle Gruppen für Herzpatienten.
3. Funktionstraining
Funktionstraining wirkt besonders mit den Mitteln der Krankengymnastik und der Ergotherapie gezielt auf körperliche Strukturen (Muskeln, Gelenke etc.) und wird unter Anleitung und Überwachung vor allem durch Krankengymnasten durchgeführt. Funktionstraining ist immer organorientiert, es dient dem Erhalt von Funktionen, der Beseitigung oder Verbesserung von Funktionsstörungen sowie dem Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme oder Körperteile. Es ist angezeigt z.B. bei degenerativen und entzündlichen Veränderungen der Bewegungsorgane wie Rheuma (s.a. Rheuma > Symptome und Behandlung) und Osteoporose (s.a. Osteoporose > Allgemeines). Als Funktionstraining gelten u.a. Trocken- und Wassergymnastik.
4. Voraussetzungen
Die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die Krankenversicherung und die Agentur für Arbeit übernehmen Reha-Sport oder Funktionstraining als ergänzende Leistung zur Rehabilitation unter folgenden Voraussetzungen:
- ärztlich verordnet
- Die Verordnung ist von einem Arzt zu erstellen, der das Leiden und dessen Folgen behandelt. Sie soll enthalten:
- Diagnose und gegebenenfalls Nebendiagnosen, so weit diese berücksichtigt werden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit nehmen
- Gründe und Ziele, weshalb Reha-Sport/Funktionstraining erforderlich ist
- Dauer und Anzahl der wöchentlich notwendigen Übungseinheiten
- Empfehlung zur Auswahl der geeigneten Sportart
- in Gruppen
- unter ärztlicher Betreuung
- Antrag: Vordruck "Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport/Funktionstraining"
5. Zuständigkeit
Wird während einer Leistung zur Reha die medizinische Notwendigkeit einer Reha-Sport-Maßnahme festgestellt, ist vom Arzt der Behandlungsstätte eine Empfehlung im sogenannten "Abschlussbericht" auszusprechen, und der behandelnde Arzt hat dem Reha-Sport oder Funktionstraining zuzustimmen. Der Reha-Sport muss dann innerhalb von 3 Monaten nach der Rehamaßnahme beginnen. Kostenträger sind in der Regel die Rentenversicherungsträger.
Die Berufsgenossenschaften übernehmen Reha-Sport und Funktionstraining im Anschluss an medizinische Maßnahmen, vorausgesetzt, es liegt ein Unfallversicherungsfall vor (Arbeitsunfall, Berufskrankheit).
Geht dem Reha-Sport oder Funktionstraining keine Leistung zur Reha voraus, ist die Krankenkasse zuständig.
Bei Geringverdienenden oder nicht Versicherten kommt unter Umständen das Sozialamt für die Kosten auf und orientiert sich dabei an der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
6. Dauer
Reha-Sport bzw. Funktionstraining dauert
- in der Rentenversicherung in der Regel 6 Monate, bei medizinischer Erforderlichkeit längstens 12 Monate.
- in der Unfallversicherung in der Regel unbegrenzt.
- in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel 18 Monate, bei bestimmten Erkrankungen bis zu 36 Monate.
Danach muss der Arzt eine neue Verordnung ausstellen.
7. Wer hilft weiter?
Die Adressen von Reha-Sportgruppen in der Region sind bei den Krankenkassen zu erfragen. Diese haben eine Übersicht über die Sportvereine und -gruppen, mit denen sie vertraglich Kostenvereinbarungen (regional unterschiedlich) getroffen haben.
Auch Behindertensportverbände bieten zum Teil Reha-Sportarten und Funktionstrainingsmaßnahmen an. Über entsprechende Gruppen informiert die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Behindertensportverbands, Telefon 02234 6000-0, E-Mail dbs@dbs-npc.de,
www.dbs-npc.de.
Der Vordruck "Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport/Funktionstraining" ist bei Sportvereinen, Ärzten und den zuständigen Leistungsträgern erhältlich.
8. Verwandte Links
Ergänzende Leistungen zur Reha
Gesetzesquelle(n)
(§ 43 SGB V - § 28 SGB VI - § 39 SGB VII - jeweils i.V.m. § 44 SGB IX)
Letzte Aktualisierung am 15.09.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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