Rehabilitation
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1. Das Wichtigste in Kürze
Die Rehabilitation (Reha) ist ein sehr großer und komplexer Bereich, für den alle Versicherungsträger zuständig sein können und die verschiedenen Zielen dient: Wiederherstellung der Gesundheit, (Wieder-) Eingliederung ins Arbeitsleben, Verhinderung der Verschlechterung des Gesundheitszustands. Die bekanntesten Leistungen sind medizinische Rehamaßnahmen, Umschulungen, Reha-Sport, Nachsorge nach Krebsbehandlungen und Kinderheilbehandlungen.
Im Gesundheitswesen ist mit dem Begriff "Rehabilitation" oft nur die "Medizinische Rehabilitation" gemeint. Einen kompletten Überblick über alle Reha-Leistungen von A-Z finden Sie unter Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
2. Grundsatz
Reha(bilitation) geht vor Rente (§ 9 SGB VI).
Das heißt: Es wird möglichst versucht, mit Rehamaßnahmen den Renteneintritt zu verhindern oder zu verzögern.
3. Bereiche der Reha
Die Reha im weiteren Sinn umfasst 4 große Bereiche:
- Medizinische Leistungen zur Rehabilitation (§§ 26 ff. SGB IX)
Sie dienen insbesondere der Ausheilung einer Erkrankung und der Wiederherstellung der Gesundheit. Näheres unter Medizinische Rehabilitation. - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 ff. SGB IX)
Sie werden auch als "berufliche Reha" bezeichnet und sollen die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessern, (wieder-)herstellen und möglichst dauerhaft sichern. Näheres unter Teilhabe am Arbeitsleben. - Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen (§§ 44 ff. SGB IX)
Diese dienen dazu, das Ziel der Rehamaßnahmen zu erreichen und zu sichern. Dazu zählen z.B. Übergangsgeld, Reisekosten oder Kinderbetreuungskosten. Näheres unter Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation. - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§§ 55 ff. SGB IX).
Sie werden auch als "soziale Reha" bezeichnet. Dazu zählen z.B.:- Heilpädagogische Maßnahmen für (schwer-) behinderte Kinder, die noch nicht eingeschult sind
- Hilfen zur Förderung der Verständigung für Hör- und Sprachbehinderte
- Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben,
z.B. Besuche von Veranstaltungen, Mitgliedschaft in einem Verein, Kauf von Büchern und Zeitungen, Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung (z.B. Bau einer Rampe für Rollstuhlfahrer, Beseitigung von Schwellen, Verbreiterung von Türen)
4. Wer hilft weiter?
Nahezu alle Träger der Sozialversicherung übernehmen Rehamaßnahmen und geben auch Auskünfte. Näheres unter Rehabilitation > Zuständigkeit. Koordination und Auskunft über alle Träger hinweg übernehmen die Servicestellen. Sie sind Anlaufstellen für alle Fragen zur Reha.
5. Verwandte Links
Medizinische Rehabilitation > Antrag
Medizinische Rehabilitation > Zuzahlungen
Ergänzende Leistungen zur Reha
Rehabilitation > Zuständigkeit
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Letzte Aktualisierung am 17.12.2009 Redakteur/in: Sandra Kolb














