Rehabilitation

1. Das Wichtigste in Kürze

Rehabilitation (Reha) ist ein Überbegriff. Synonyme für Reha-Leistungen sind "Leistungen zur Teilhabe" und "Teilhabeleistungen". Im Gesundheitswesen ist mit dem Begriff "Rehabilitation" oft nur die "medizinische Rehabilitation" gemeint. Ziel von Reha ist zunächst insbesondere, dass Menschen nicht pflegebedürftig werden, keine Behinderung bekommen, erwerbsfähig bleiben und keine Sozialleistungen brauchen. Sind schon Probleme eingetreten, geht es um die gleichberechtige Teilnahme in allen Lebensbereichen. Reha versucht, Probleme zu beseitigen, zu verringern, auszugleichen oder zu verhindern, dass sie schlimmer werden. Beispiele für Reha-Leistungen: Aufenthalt in einer Rehaklinik ("Kur"), stufenweise Wiedereingliederung, Reha-Sport, Umschulungen oder Assistenz für Menschen mit Behinderungen.

Einen Überblick über alle Reha-Leistungen von A–Z finden Sie unter Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

2. Grundsätze

Reha vor Pflege (§ 31 SGB XI)

Das heißt: Es wird möglichst versucht, mit Reha-Maßnahmen eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern, zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.

Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, welcher Träger die Reha finanziert.

Reha vor Rente (§ 9 SGB VI)

Das heißt: Es wird möglichst versucht, mit Reha-Maßnahmen den Renteneintritt zu verhindern oder zu verzögern.

Dieser Grundsatz gilt für Reha der Rentenversicherung.

3. Zuständigkeit

Zuständig für Reha sind entweder

  • Sozialversicherungsträger, z.B. Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger,
    oder
  • steuerfinanzierte Träger, z.B. Träger der Eingliederungshilfe.

Näheres zur Zuständigkeit unter Rehabilitation > Zuständigkeit.

4. Arten von Reha

Die Reha im weiteren Sinn umfasst 5 große Bereiche:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    (§§ 42 ff. SGB IX)
    Sie sollen
    • Behinderungen, auch auf Grund chronischer Krankheiten verhindern oder beseitigen, ihre Auswirkungen ausgleichen oder verbessern oder eine Verschlimmerung verhüten.
    • Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit verhindern, mindern oder beenden oder eine Verschlimmerung verhindern.
    • den vorzeitigen Bezug von laufenden Sozialleistungen verhüten oder laufende Sozialleistungen mindern. Näheres unter Medizinische Rehabilitation.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    (§§ 49 ff. SGB IX)
    Sie werden auch als "Berufliche Reha" bezeichnet und sollen die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessern oder (wieder-)herstellen und möglichst dauerhaft sichern. Näheres unter Berufliche Reha > Leistungen.
  • Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
    (§§ 64 ff. SGB IX)
    Diese dienen dazu, das Ziel der Reha-Maßnahmen zu erreichen und zu sichern. Dazu zählen z.B. Übergangsgeld, Reisekosten oder Kinderbetreuungskosten. Näheres unter Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
    (neu seit 1.1.2018) (§ 75 SGB IX)
    Sie wurden eingeführt, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Bildungsangebote wahrnehmen können, z.B. durch Schulbegleitung. Näheres unter Teilhabe an Bildung.
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe
    (früher: Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) (§§ 76 ff. SGB IX)
    Sie werden auch als "Soziale Reha" bezeichnet und sollen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen oder erleichtern, z.B. durch Assistenzleistungen. Näheres unter Leistungen zur sozialen Teilhabe.

5. Unterschied zwischen Reha und Krankenbehandlung

Eine Krankenbehandlung ist Leistung der Krankenkasse und soll den Gesundheitszustand von Menschen verbessern oder verhindern, dass sich die Gesundheit verschlechtert. Wer keine Krankenversicherung hat, bekommt bei Bedürftigkeit vom Sozialamt zu diesem Zweck Krankenhilfe.

Zwar verbessert Reha bei manchen Menschen die Gesundheit oder verhindert, dass Krankheiten schlimmer werden, aber das ist nicht der Kern von Reha. Vielmehr geht es darum, dass Menschen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft in allen Lebensbereichen teilhaben können.

Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsminderung und Abhängigkeit von Sozialleistungen, z.B. einer Rente wegen Erwerbsminderung, sind nämlich nicht immer automatische Folge gesundheitlicher Probleme. Oft sind es erst Barrieren in der Umwelt und in den Einstellungen der Mitmenschen, die dazu führen, dass gesundheitliche Probleme oder ein "anders Sein" sich behindernd auswirken. Näheres unter Behinderung. Außerdem kann ein verbesserter Umgang mit einer Krankheit dazu führen, dass Menschen besser als zuvor am Leben in der Gesellschaft teilhaben können, auch wenn sie nicht gesünder werden oder sich die Krankheit sogar noch verschlimmert.

Hier setzt Reha an und unterstützt dabei, möglichst gut mit der eigenen Krankheit umzugehen, und bietet konkrete Hilfen, damit Krankheit und/oder "anders Sein" sich möglichst wenig negativ auswirken.

6. Praxistipp

Detaillierte Informationen und zahlreiche Adressen zur Rehabilitation bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Bei der BAR können Sie auch Arbeitshilfen für verschiedene Krankheitsbilder und Situationen bestellen oder herunterladen, z.B. die "Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Krebserkrankungen": www.bar-frankfurt.de > Service Publikationen > Reha-Grundlagen.

7. Wer hilft weiter?

Die Reha-Träger wie z.B. die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger, die Agentur für Arbeit oder der Träger der Eingliederungshilfe sowie die Integrationsämter und Inklusionsämter gewähren Reha-Maßnahmen und geben Auskünfte. Näheres unter Rehabilitation > Zuständigkeit.

Die BAR führt ein Verzeichnis, in dem Ansprechstellen rund um Reha und Teilhabe gefunden werden können: www.ansprechstellen.de.

Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige werden auch von der unabhängigen Teilhabeberatung unterstützt.

8. Verwandte Links

Medizinische Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation > Antrag

Ergänzende Leistungen zur Reha

Berufliche Reha > Leistungen

Leistungen zur sozialen Teilhabe

Rehabilitation > Zuständigkeit

Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Allergien > Medizinische Rehabilitation

Brustkrebs > Medizinische Rehabilitation

CED > Medizinische Rehabilitation

Chronische Schmerzen > Behandlung und Rehabilitation

Demenz > Medizinische Reha

Diabetes > Medizinische Rehabilitation

Down-Syndrom > Medizinische Rehabilitation

Epilepsie > Therapie - OPs - Reha

Hepatitis C > Medizinische Rehabilitation

KHK > Medizinische Rehabilitation

Neurodermitis > Medizinische Rehabilitation

Nierenerkrankungen > Medizinische Rehabilitation

Multiple Sklerose > Arbeit - Reha - Rente

Osteoporose > Bewegung - Training - Rehabilitation

Parkinson > Medizinische Rehabilitation

Psychosen > Rehabilitation

Schädel-Hirn-Trauma > Medizinische Rehabilitation

Schlaganfall > Rehabilitation

 

Rechtsgrundlagen: SGB IX

Letzte Bearbeitung: 04.10.2023

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