Reisen bei Schmerzmitteleinnahme
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1. Das Wichtigste in Kürze
Wer regelmäßig Schmerzmittel einnimmt, muss bei Auslandsreisen folgende Aspekte vorher beachten:
- Medizinische Notwendigkeit nachweisbar machen - mit Beipackzettel, Attest, Bescheinigungen etc.
- Informationen übersetzen lassen.
- Mengenlimitierung beachten.
- Zeitverschiebung, veränderte Klimabedingungen und Komplikationen (Durchfall, Erbrechen) mit einkalkulieren.
- Rechtzeitig planen.
2. Bescheinigungen bei Auslandsreisen
Schmerz- und Betäubungsmittel können bei der Einreise in andere Länder beschlagnahmt werden. Patienten, die auf diese Medikamente angewiesen sind, müssen deshalb den Beipackzettel sowie - in nicht-deutschsprachigen Ländern auf englisch übersetzt - ein ärztliches Attest vorweisen können, das erklärt, dass der Patient selbst das Medikament auf ärztliche Verordnung einnehmen muss und es dazu dient, ihn während des Aufenthalts gesund zu erhalten. Es wird empfohlen, diese ärztliche Erklärung von der Gesundheitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes beglaubigen zu lassen.
Der Patient darf die Menge an Schmerzmitteln mit sich führen, die er wegen seines Gesundheitsproblems für die Zeit des Aufenthalts benötigt. Bei der Zollerklärung müssen diese Medikamente angegeben werden. Es ist ratsam, bei der zuständigen Botschaft in Deutschland die genauen Richtlinien des jeweiligen Landes zu erfragen.
Grundsätzlich ist zwischen Reisen in Schengen-Länder (v.a. Europa) und in "andere" Länder zu unterscheiden.
- Für Schengen-Länder ist die "Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung bei Auslandsreisen" erforderlich. Sie kann beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter
www.bfarm.de > Betäubungsmittel > Formulare oder direkt hier (
Download Schengen-Formular) heruntergeladen werden. Auf dieser Seite finden sich auch weitere Details zur Mitnahme von Schmerzmitteln ins Ausland. - Für die anderen Länder gilt die "Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln behandelt werden und mit diesen verreisen müssen". Sie kann ebenfalls beim BfArM oder direkt hier (
Download) heruntergeladen werden.
Patienten, die auf Opioide angewiesen sind, sollten immer ihren Opioid-Ausweis mit sich führen.
3. Transport der Medikamente
Medikamente sollten immer aufgeteilt transportiert und aufbewahrt werden: einen Teil im Handgepäck, den anderen im Koffer: einen Teil im Hotelzimmer, einen Teil im Safe, einen Teil für unterwegs. Falls ein Gepäckstück abhanden kommt oder eingebrochen wird, ist auf jeden Fall die Medikamentenversorgung gesichert. Auf Flugreisen sollte man Schmerzmittel im Handgepäck mitführen, weil Temperatur- und Druckverhältnisse im Gepäckraum stark schwanken und die Wirksamkeit der Medikamente beeinträchtigen können.
Schmerzmedikamente vertragen nur einen bestimmten Temperaturbereich, ideal ist deshalb der Transport in einer Isoliertasche.
4. Gefahr Durchfall
In manchen Reiseländern ist die Gefahr relativ hoch, durch ungewohnte Speisen oder verunreinigtes Trinkwasser Durchfall zu bekommen. Manchen Reisenden wird auch bei Flügen oder Seereisen übel, so dass sie sich übergeben müssen. Bei Durchfall oder Erbrechen können Schmerzmittel, die über den Mund eingenommen wurden, eventuell nicht mehr ausreichend wirken. Eine Möglichkeit, die Unterversorgung mit Schmerzmitteln zu vermeiden, sind Opioide, die über ein Pflaster durch die Haut, über Nasensprays oder Spritzen aufgenommen werden. Diese sollte sich der Patient vorsorglich verordnen lassen.
5. Tipps für eine erholsame Reise
Reisen sind grundsätzlich positiv zu bewerten, da eine unbekannte Umgebung und neue Eindrücke vom Schmerz ablenken können. Die Reise sollte möglichst stressfrei geplant werden, z.B. Hilfe eines Reisebüros in Anspruch nehmen, Gepäck vorab einchecken, damit der Schmerzkranke nicht lange in der Schlange stehen muss.
- Ausreichend Pausen einplanen.
- Eventuell muss die medikamentöse Therapie höher dosiert werden als zu Hause, weil
- die An- und Abreise für viele Patienten besonders belastend ist (z.B. langes, unbequemes Sitzen im Flugzeug).
- im Urlaub oft ein Teil des Therapiespektrums wie Akupunktur, Physio- oder Psychotherapie wegfällt.
- Für Migräne-Patienten kann der Jetlag problematisch werden. Deshalb sollte auch im Urlaub der normale Tagesrhythmus eingehalten werden. Eventuell ist Melantonin empfehlenswert. Näheres unter Migräne.
- Opioid-Patienten sollten sich bei Zeitverschiebung sofort auf den Tagesrhythmus vor Ort einstellen und Übergangsprobleme mit niedriger dosierten Präparaten, z.B. Tropfen, überbrücken.
- Die Anwendung von Schmerzpflastern kann in heißen Ländern problematisch werden, da schweißfeuchte Haut eine höhere Dosis aus dem Pflaster schwemmt. Eventuell auf niedriger dosierte Pflaster ausweichen.
- Patienten, die TENS-Geräte benutzen, kommen in heißen Ländern mit einer geringeren Stromintensität aus als zu Hause, da schweißfeuchte Haut besser leitet als trockene. Am Flughafen gibt es keine Probleme mit dem Gerät, wenn der Patient die Gebrauchsanweisung vorlegen kann.
6. Behindertenreisen
Unter Umständen ist es stressfreier und erholsamer, die Reise von einem - mit den Belangen Behinderter vertrauten - Reiseveranstalter organisieren zu lassen oder sich einer entsprechenden Reisegruppe anzuschließen. Dies ermöglicht auch schwerbehinderten Menschen eine Reise ins Ausland.
Veranstalter und Anbieter von Behindertenreisen erhalten Sie
- beim örtlichen Reisebüro oder
- bei Adressen von Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen mit dem Suchwort "Behindertenreisen"
7. Verwandte Links
Urlaub bei chronischen und schweren Krankheiten
Krankenversicherungsschutz im Ausland: Auslandsschutz
Ermäßigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
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Chronische Schmerzen > Sport und Bewegung
Letzte Aktualisierung am 08.12.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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