Rente
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen Renten der Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaften.
1. Rentenversicherung
Die Rentenversicherung unterscheidet drei Arten von Rente.
1.1. Renten wegen Alters
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für Schwerbehinderte
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
- Altersrente für Frauen
1.2. Renten wegen Erwerbsminderung
Die Abgestufte Erwerbsminderungsrente hat seit 1.1.2001 die Renten wegen Berufsunfähigkeit und wegen Erwerbsunfähigkeit abgelöst.
1.3. Renten wegen Todes
Die Darstellung der einzelnen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt sich auf eine knappe schematische Ausführung der verschiedenen Rentenarten sowie der jeweiligen Voraussetzungen.
2. Unfallversicherung
Die Unfallversicherung unterscheidet 5 Rentenarten:
3. Wer hilft weiter?
- Die Vielzahl der individuellen Besonderheiten, z.B. im Zusammenhang mit Wartezeiten und rentenrechtlichen Zeiten, sind hier nicht berücksichtigt. Eine individuelle Rentenberechnung führen die Rentenversicherungsträger durch.
- Fragen zur Rente beantwortet das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Telefon 030 221 911 001, Mo-Do 8-20 Uhr.
4. Verwandte Links
Letzte Aktualisierung am 31.01.2013 Redakteur/in: Sandra Kolb
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