Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen Renten der Rentenversicherung und der Unfallversicherungsträger.
Die Rentenversicherung unterscheidet 3 Arten von Rente.
Wer langjährig gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt hat, kann unter Umständen Anspruch auf einen Zuschlag zur eigenen Rente haben. Näheres dazu unter Grundrente.
Die Erwerbsminderungsrente hat seit 1.1.2001 die Renten wegen Berufsunfähigkeit und wegen Erwerbsunfähigkeit abgelöst.
Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 schrittweise erhöht. Eine tabellarische Übersicht über alle Renten kann beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rentenlexikon unter www.bmas.de > Soziales > Rente & Altersvorsorge > Rentenlexikon > A > Altersgrenze heruntergeladen werden.
Die Darstellung der einzelnen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt sich im betanet auf eine knappe schematische Ausführung der verschiedenen Rentenarten sowie der jeweiligen Voraussetzungen.
Die Unfallversicherung unterscheidet 5 Rentenarten:
Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine große Auswahl an Broschüren, z.B. "Die richtige Altersrente für Sie" oder "Das Renten-ABC". Letztere erklärt in verständlicher Sprache Fachbegriffe rund um das Thema Rente.
Diese Broschüren können kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Über uns & Presse > Broschüren.