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Rheuma > Urlaub

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Für einen Rheumatiker sollte der Urlaub nicht nur Abwechslung und Erholung vom Alltag bringen, sondern gleichzeitig die Schmerzen lindern. Das kann gelingen, wenn geeignete Reiseziele ausgewählt werden.

Ungünstig sind z.B. anstrengende Stadtbesichtigungen oder Hochgebirgswanderungen. Zu achten ist auf geringe Zeitverschiebung und Klimaveränderungen.

 

2. Günstige Reisezielezum Inhaltsverzeichnis

  • Badeurlaub am Roten Meer: das Wasser ist warm und hat einen hohen Mineralstoffanteil, dadurch schwimmt man ohne Bewegungsaufwand und entlastet die Gelenke.
  • Kurlaub/Bäderreisen: In Badeorten in Deutschland und im umliegenden Ausland lassen sich Urlaub mit Therapie verbinden. Anwendungen mit warmen Quellen oder anderen physio- oder ergotherapeutischen Maßnahmen können die Beschwerden lindern, das schöne Ambiente entspannt, auf eine gesunde abwechslungsreiche Ernährung haben sich mittlerweile viele Kliniken und Hotels eingestellt.

 

3. Reisetippszum Inhaltsverzeichnis

  • Es ist einfacher, nicht alleine zu reisen.
  • Reiserücktrittsversicherung abschließen.
  • Auto oder Zug fahren, so kann man selbst bestimmen, wann man Halt macht, aufsteht und sich bewegt.
  • Quartier von zu Hause aus buchen.
  • Bei der Buchung sicher stellen, dass behindertengerechte Zimmer und ein Fahrstuhl vorhanden sind.
  • Gepäck nach Möglichkeit transportieren lassen.
  • Ausreichende Reiseapotheke mit sich führen:
    • Tägliche Medikamente (lieber zu viel mitnehmen)
    • Schmerzstillende und antiphlogistische Salben und Medikamente (Diclophenac)
    • Kortison (für einen akuten Schub)
    • Allgemeine Verbandmittel
    • Desinfektionsmittel
    • Thermometer
    • Rheuma-Pass
    • Kortison-Ausweis
  • Bei Medikamenten und Schmerzmitteln auf Besonderheiten bei Haltbarkeit und Lagerung achten. Einige Medikamente vertragen keine erhöhten Temperaturen. Dies sollte bei Reisen in warme Länder berücksichtigt werden.
  • Medizinisches Wörterbuch in der jeweiligen Landessprache mitnehmen.
  • Für das Mitführen von Injektionsnadeln und Spritzen ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig, wenn man ins Ausland reist. Das erspart Ärger bei Grenzkontrollen.
  • Für Schmerzmittel, die unter das BtM-Gesetz fallen, ist ein amtsärztliches Attest nötig.
    Weitere Informationen unter Reisen bei Schmerzmitteleinnahme.

 

4. Behindertenreisenzum Inhaltsverzeichnis

Veranstalter und Anbieter von Behindertenreisen erhalten Sie:

 

5. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Ermäßigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln

Hilfe für Schwerbehinderte im Flugverkehr

Krankenversicherungsschutz im Ausland: Auslandsschutz

Rheuma

Rheuma > Bewegung und Sport

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Letzte Aktualisierung am 14.12.2009   Redakteur/in: Manfred Hägele

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