Rheuma > Urlaub
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1. Das Wichtigste in Kürze
Für einen Rheumatiker sollte der Urlaub nicht nur Abwechslung und Erholung vom Alltag bringen, sondern gleichzeitig die Schmerzen lindern. Das kann gelingen, wenn geeignete Reiseziele ausgewählt werden.
Ungünstig sind z.B. anstrengende Stadtbesichtigungen oder Hochgebirgswanderungen. Zu achten ist auf geringe Zeitverschiebung und Klimaveränderungen.
2. Günstige Reiseziele
- Badeurlaub am Roten Meer: das Wasser ist warm und hat einen hohen Mineralstoffanteil, dadurch schwimmt man ohne Bewegungsaufwand und entlastet die Gelenke.
- Kurlaub/Bäderreisen: In Badeorten in Deutschland und im umliegenden Ausland lassen sich Urlaub mit Therapie verbinden. Anwendungen mit warmen Quellen oder anderen physio- oder ergotherapeutischen Maßnahmen können die Beschwerden lindern, das schöne Ambiente entspannt, auf eine gesunde abwechslungsreiche Ernährung haben sich mittlerweile viele Kliniken und Hotels eingestellt.
3. Reisetipps
- Es ist einfacher, nicht alleine zu reisen.
- Reiserücktrittsversicherung abschließen.
- Auto oder Zug fahren, so kann man selbst bestimmen, wann man Halt macht, aufsteht und sich bewegt.
- Quartier von zu Hause aus buchen.
- Bei der Buchung sicher stellen, dass behindertengerechte Zimmer und ein Fahrstuhl vorhanden sind.
- Gepäck nach Möglichkeit transportieren lassen.
- Ausreichende Reiseapotheke mit sich führen:
- Tägliche Medikamente (lieber zu viel mitnehmen)
- Schmerzstillende und antiphlogistische Salben und Medikamente (Diclophenac)
- Kortison (für einen akuten Schub)
- Allgemeine Verbandmittel
- Desinfektionsmittel
- Thermometer
- Rheuma-Pass
- Kortison-Ausweis
- Bei Medikamenten und Schmerzmitteln auf Besonderheiten bei Haltbarkeit und Lagerung achten. Einige Medikamente vertragen keine erhöhten Temperaturen. Dies sollte bei Reisen in warme Länder berücksichtigt werden.
- Medizinisches Wörterbuch in der jeweiligen Landessprache mitnehmen.
- Für das Mitführen von Injektionsnadeln und Spritzen ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig, wenn man ins Ausland reist. Das erspart Ärger bei Grenzkontrollen.
- Für Schmerzmittel, die unter das BtM-Gesetz fallen, ist ein amtsärztliches Attest nötig.
Weitere Informationen unter Reisen bei Schmerzmitteleinnahme.
4. Behindertenreisen
Veranstalter und Anbieter von Behindertenreisen erhalten Sie:
- über Ihr örtliches Reisebüro
- bei Adressen von Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen mit dem Suchwort "Behindertenreisen"
5. Verwandte Links
Ermäßigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
Hilfe für Schwerbehinderte im Flugverkehr
Krankenversicherungsschutz im Ausland: Auslandsschutz
Letzte Aktualisierung am 14.12.2009 Redakteur/in: Manfred Hägele
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