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Schädel-Hirn-Trauma > Allgemeines

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Ein Schädel-Hirn-Trauma (SHT) ist eine Schädigung des Gehirns. Die Folge können Lähmungen oder Störungen der Sinnesorgane sein. Es gibt Hilfsmittel, die SHT-Patienten bei der Rehabilitation verlorener Fähigkeiten helfen, z.B. spezielle PC-Lernprogramme.

 

2. Kurzinfo zur Krankheitzum Inhaltsverzeichnis

Bei einem SHT handelt es sich um eine schwere Schädigung der Gehirnsubstanz und der Blutgefäße durch äußere Gewalteinwirkung. Folge davon sind lang anhaltende Störungen der Gehirnfunktion, je nach betroffener Region. Die häufigsten Dauerschäden nach einem schweren SHT sind Lähmungen, Ausfälle von Sinnesorganen, epileptische Anfälle oder auch Veränderungen der Persönlichkeit.

 

2.1. Symptome

Ein schweres SHT geht mit lang andauernder Bewusstlosigkeit einher. Einige Patienten verharren in einem Zustand, vorübergehend oder wenige Patienten auch auf Dauer, der als apallisches (Durchgangs-)Syndrom, laienhaft auch als Wachkoma, bezeichnet wird. Der Patient hat die Augen geöffnet, ist jedoch nicht in der Lage, mit seiner Umwelt in Kontakt zu treten. Auch Blickkontakt ist nicht möglich.

Bei einer anderen Patientengruppe steht das hirnorganische Psychosyndrom im Vordergrund. Der Patient ist dabei nur unzureichend orientiert und hat keine Krankheitseinsicht. Wenn er nur geringe Lähmungen aufweist, besteht zudem die Gefahr des Weglaufens.

 

2.2. Folgen

Ein schweres SHT ist eine sehr ernste Erkrankung. Überlebenden Patienten behalten oft schwere Behinderungen. Viele von ihnen können jedoch mit intensiver Rehabilitation in einem für sie guten oder befriedigenden Zustand leben und sogar in ihr Berufs- und Familienleben zurückkehren.

 

3. Hilfsmittelzum Inhaltsverzeichnis

Spezielle Hilfsmittel unterstützen Patienten nach einem SHT im Alltag und beim Wiedererwerb verschiedener Fähigkeiten. Je nach Schweregrad der Folgeschäden steht eine Fülle von Hilfsmitteln zur Verfügung. Apotheken, Sanitätshäuser oder z.B. orthopädische Schuhmacher verfügen in der Regel über einen (Auszug aus dem) Hilfsmittelkatalog.

 

3.1. PC-Programme

Mit speziellen Computerprogrammen können hirngeschädigte Patienten selbstständig verschiedene Bereiche trainieren, z.B. Gedächtnis, Sprache, Rechtschreibung, Rechnen, Sehen, Klangunterschiede. Die Programme können dem Leistungsniveau des Betroffenen angepasst oder individuell erstellt werden. Beratung zu diesen Programmen bieten die großen Patientenverbände, Kontaktdaten finden Sie bei Adressen von Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen mit dem Suchwort "Schädel-Hirn-Trauma".

 

3.2. Gehhilfen

Bei bereits mobileren Patienten geben Gehhilfen höhere Sicherheit beim Gehen.

 

3.3. Rollstühle

Rollstühle kommen bei schwerwiegenderen motorischen Einschränkungen zumindest vorübergehend zum Einsatz. Sie müssen individuell für den Patienten eingestellt werden. Details siehe Rollstühle.

 

4. Betreuung, Vollmachtzum Inhaltsverzeichnis

Kann ein volljähriger Patient nach einem SHT seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht wahrnehmen, bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag (von Angehörigen oder anderen Personen) einen Betreuer (Betreuung). Je nach Ausmaß der Hilfebedürftigkeit bekommt der Betreuer verschiedene Aufgabenkreise zugewiesen.

 

Ist eine Betreuung erforderlich, ist zu überprüfen, ob eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht vorliegt. In der Betreuungsverfügung hat der Patient festgelegt, wen (oder wen nicht) er als Betreuer haben möchte. In der Vorsorgevollmacht hat er bestimmt, wen er als Bevollmächtigten für bestimmte Bereiche haben möchte.

 

Ist der Patient zu eigenen Entscheidungen fähig, jedoch körperlich nicht in der Lage, seine Angelegenheiten zu regeln, reicht eine Vollmacht für eine Person seines Vertrauens aus. Dann ist keine Betreuung erforderlich.

 

5. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

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Letzte Aktualisierung am 14.12.2009   Redakteur/in: Sabine Peter

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