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Schädel-Hirn-Trauma > Finanzielle Hilfen

 

1. Blindengeld für Wachkomapatienten (Apalliker)zum Inhaltsverzeichnis

Aus einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 26.10.2004 (B 7 SF 2/03 R) geht hervor, dass auch Wachkoma-Patienten das pauschalisierte Blindengeld bekommen. Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Blindengeld ist nicht, dass blindheitsbedingte Mehraufwendungen anfallen, sondern das Blindengeld wird pauschal ohne Prüfung des individuellen Bedarfs gezahlt. Blindheit ist auch dann anzunehmen, wenn zerebrale visuelle Verarbeitungsstörungen vorliegen, die im Zusammenhang mit Störungen des Sehvermögens eine ausreichende Wahrnehmungsfähigkeit verhindern.

 

2. Allgemeine finanzielle Hilfenzum Inhaltsverzeichnis

Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen Hilfen, die für Patienten mit Schädel-Hirn-Trauma infrage kommen können:

Krankengeld

Übergangsgeld während der Teilnahme an Rehamaßnahmen 

Kinderpflege-Krankengeld

Zuzahlungsbefreiung in der Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Grundsicherung für Menschen über 65 oder mit dauerhafter Erwerbsminderung

Sozialhilfe

Wohngeld

Persönliches Budget

Rente

Leistungen der Pflegeversicherung: Pflege Pflegeversicherung

 

3. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Schädel-Hirn-Trauma

Schädel-Hirn-Trauma > Allgemeines

Schädel-Hirn-Trauma > Beruf

Schädel-Hirn-Trauma > Renten

Schädel-Hirn-Trauma > Schwerbehinderung

 

 

Letzte Aktualisierung am 29.07.2009   Redakteur/in: Sabine Peter

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