Schädel-Hirn-Trauma > Finanzielle Hilfen
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1. Blindengeld für Wachkomapatienten (Apalliker)
Aus einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 26.10.2004 (B 7 SF 2/03 R) geht hervor, dass auch Wachkoma-Patienten das pauschalisierte Blindengeld bekommen. Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Blindengeld ist nicht, dass blindheitsbedingte Mehraufwendungen anfallen, sondern das Blindengeld wird pauschal ohne Prüfung des individuellen Bedarfs gezahlt. Blindheit ist auch dann anzunehmen, wenn zerebrale visuelle Verarbeitungsstörungen vorliegen, die im Zusammenhang mit Störungen des Sehvermögens eine ausreichende Wahrnehmungsfähigkeit verhindern.
2. Allgemeine finanzielle Hilfen
Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen Hilfen, die für Patienten mit Schädel-Hirn-Trauma infrage kommen können:
Übergangsgeld während der Teilnahme an Rehamaßnahmen
Zuzahlungsbefreiung in der Krankenversicherung
Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke
Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
Grundsicherung für Menschen über 65 oder mit dauerhafter Erwerbsminderung
Leistungen der Pflegeversicherung: Pflege Pflegeversicherung
3. Verwandte Links
Schädel-Hirn-Trauma > Allgemeines
Schädel-Hirn-Trauma > Schwerbehinderung
Letzte Aktualisierung am 29.07.2009 Redakteur/in: Sabine Peter
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