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Schädel-Hirn-Trauma > Mobilität

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Patienten nach Schädel-Hirn-Trauma (SHT) benötigen häufig Hilfen zur Aufrechterhaltung ihrer Mobilität. Ob sie weiterhin Autofahren dürfen, muss vom Arzt und gegebenenfalls beim TÜV beurteilt werden.

 

2. Autofahren nach SHTzum Inhaltsverzeichnis

Die grundsätzliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr ist in § 2 Abs. 2 Nr. 3 StVG i.V.m. § 11 FEV geregelt. Details siehe auch Führerschein.

 

Die Begutachtungsrichtlinien weisen darauf hin, dass ein SHT-Patient ein KFZ dann sicher führen kann, wenn nicht Störungen der Motorik, chronische hirnorganische Psychosyndrome und hirnorganische Wesensänderungen dem entgegenstehen.

 

Unter diesem Aspekt sind daher Arzt oder Psychologe gefordert, die Fahrtauglichkeit aus medizinischer Sicht zu beurteilen. Ebenso ist der Arzt verpflichtet, von sich aus den Patienten auf die Gefahren bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu informieren. Verhält sich ein Patient trotz entsprechender Aufklärung durch den Arzt unvernünftig, ist der Arzt berechtigt, seine Schweigepflicht zu brechen und die Verkehrsbehörden/Polizei zu benachrichtigen. (BGH NGW 1968/2290)

 

Für die Patienten besteht außerdem die Möglichkeit, beim TÜV einen Eignungstest zu machen. Beim ADAC können sie eventuell ihre persönliche Reaktionszeit überprüfen lassen und mit einem geprüften Fahrlehrer können sie in einer Fahrstunde feststellen, ob sie sich noch sicher im Verkehr bewegen können. Unter Umständen kann ihnen dabei auch ein Auto mit Automatikgetriebe weiterhelfen.

 

3. Mobilitätshilfen für Schwerbehindertezum Inhaltsverzeichnis

Hat ein Patient nach SHT eine anerkannte Schwerbehinderung, kann er folgende Mobilitätshilfen in Anspruch nehmen. Details unter den angeführten Links:

 

4. Hilfsmittel zur Verbesserung der Mobilitätzum Inhaltsverzeichnis

Gehhilfe

Rollstühle

Hilfsmittel in Haushalt und Freizeit

Kostenübernahme von Hilfsmitteln

 

5. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Führerschein bei schwerer Krankheit oder Behinderung

Wohnumfeldverbesserung (Wohnungsumbau)

Schädel-Hirn-Trauma

Schädel-Hirn-Trauma > Schwerbehinderung

Schädel-Hirn-Trauma > Urlaub und Freizeit

Schädel-Hirn-Trauma > Familie und Wohnen

 

 

Letzte Aktualisierung am 29.07.2009   Redakteur/in: Sabine Peter

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