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Schädel-Hirn-Trauma > Renten

 

1. Renten für Versichertezum Inhaltsverzeichnis

Falls ein Patient aufgrund seines Zustandes nach einem Schädel-Hirn-Trauma (SHT) nicht mehr erwerbstätig sein kann, kommen folgende Rentenarten für ihn in Frage: 

Abgestufte Erwerbsminderungsrente

Altersrente für Schwerbehinderte ab 63 Jahren

Verletztenrente (Unfallversicherung)

 

2. Renten für Hinterbliebenezum Inhaltsverzeichnis

Falls ein Patient stirbt, gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Rentenmöglichkeiten für Hinterbliebene:

Witwen/Witwerrente Rentenversicherung

Witwen/Witwerrente Unfallversicherung

Erziehungsrente für Geschiedene

Waisenrente

Geschiedenenrente Unfallversicherung

Verwandtenrente Unfallversicherung

 

3. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Schädel-Hirn-Trauma

Schädel-Hirn-Trauma > Allgemeines

Schädel-Hirn-Trauma > Beruf

Schädel-Hirn-Trauma > Finanzielle Hilfen

Schädel-Hirn-Trauma > Pflege

Schädel-Hirn-Trauma > Schwerbehinderung

 

 

Letzte Aktualisierung am 16.07.2010   Redakteur/in: Sabine Peter

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