Schädel-Hirn-Trauma > Renten
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1. Renten für Versicherte
Falls ein Patient aufgrund seines Zustandes nach einem Schädel-Hirn-Trauma (SHT) nicht mehr erwerbstätig sein kann, kommen folgende Rentenarten für ihn in Frage:
Abgestufte Erwerbsminderungsrente
Altersrente für Schwerbehinderte ab 63 Jahren
Verletztenrente (Unfallversicherung)
2. Renten für Hinterbliebene
Falls ein Patient stirbt, gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Rentenmöglichkeiten für Hinterbliebene:
Witwen/Witwerrente Rentenversicherung
Witwen/Witwerrente Unfallversicherung
Erziehungsrente für Geschiedene
Geschiedenenrente Unfallversicherung
Verwandtenrente Unfallversicherung
3. Verwandte Links
Schädel-Hirn-Trauma > Allgemeines
Schädel-Hirn-Trauma > Finanzielle Hilfen
Schädel-Hirn-Trauma > Schwerbehinderung
Letzte Aktualisierung am 16.07.2010 Redakteur/in: Sabine Peter
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