Schädel-Hirn-Trauma > Renten

1. Renten für Versicherte

Falls ein Patient aufgrund seines Zustandes nach einem Schädel-Hirn-Trauma (SHT) nicht mehr erwerbstätig sein kann, kommen folgende Rentenarten für ihn in Frage:

Erwerbsminderungsrente

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Verletztenrente Unfallrente (Unfallversicherung)

2. Renten für Hinterbliebene

Falls ein Patient stirbt, gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Rentenmöglichkeiten für Hinterbliebene:

Witwen/Witwerrente Rentenversicherung

Witwen/Witwerrente Unfallversicherung

Erziehungsrente für Geschiedene

Waisenrente

Geschiedenenrente Unfallversicherung

Elternrente Unfallversicherung

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Letzte Bearbeitung: 17.11.2022

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