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Schädel-Hirn-Trauma > Schwerbehinderung

 

1. Grad der Behinderungzum Inhaltsverzeichnis

Ein Schädel-Hirn-Trauma kann zu bleibenden Behinderungen eines Patienten führen. Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zugesprochen wurde. Nachfolgend Links zu allgemeinen Infos sowie zur konkreten Einstufung bei bestimmten Hirnschädigungen.

 

2. Allgemeineszum Inhaltsverzeichnis

Unterstützung und Hilfen für behinderte Menschen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:

 

3. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Behinderte/Schwerbehindertezum Inhaltsverzeichnis

Hat ein Patient nach Schädel-Hirn-Trauma eine anerkannte Schwerbehinderung, können für ihn folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen:

 

4. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Grad der Behinderung bei Hirnschäden

Grad der Behinderung bei Hirnschäden im Kindes- und Jugendalter

Schädel-Hirn-Trauma

Schädel-Hirn-Trauma > Allgemeines

Schädel-Hirn-Trauma > Finanzielle Hilfen

Schädel-Hirn-Trauma > Medizinische Rehabilitation

 

 

Letzte Aktualisierung am 29.07.2009   Redakteur/in: Sabine Peter

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