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Psychosen > Arbeit

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Wenn eine eine psychotische Störung chronisch wird, kommt es zu bleibenden bzw. immer wiederkehrenden Beeinträchtigungen, die nicht selten zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Arbeitslosigkeit kann aber ein zusätzlicher Risikofaktor für eine erneute Akutphase sein. Einer Berufstätigkeit ist daher nicht nur aus finanziellen, sondern auch aus vielen weiteren Gründen eine hohe Priorität einzuräumen.

 

2. Bedeutung von Arbeitzum Inhaltsverzeichnis

Arbeit

  • schafft soziale Kontakte und Beziehungen.
  • ermöglicht die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
  • fördert Aktivität.
  • strukturiert den Tagesablauf.
  • gibt dem Menschen eine anerkannte Rolle und einen sozialen Status und unterstützt damit die Bildung einer subjektiven Identität.

 

Dabei muss aber ebenso berücksichtigt werden, dass der Betroffene einer wie auch immer gearteten Arbeitstätigkeit gewachsen sein muss, denn auch Druck und Überforderung können eine Akutphase auslösen. Eine besondere Rolle spielt hier der sogenannte Reha-Druck, d.h. die Vorgabe, innerhalb einer bestimmten Frist mit einer bestimmtenMaßnahme das vorgegebene Ziel zu erreichen.

 

3. Praxistipps für Berufstätigezum Inhaltsverzeichnis

Folgende Aspekte sind bei Menschen mit psychotischen Störungen zu beachten, die einen Arbeitsplatz haben:

  • In einer Akutphase kann die Gefahr bestehen, dass der Patient der Arbeit fernbleibt, ohne beim Arzt eine Krankmeldung (= AU-Bescheinigung) zu besorgen. Angehörige können hier helfen, indem sie zum Arztbesuch motivieren oder beim Arzt einen Hausbesuch erbitten. Die AU-Bescheinigung muss an den Arbeitgeber und an die Krankenkasse geschickt werden. Ohne AU-Bescheinigung gefährdet der Patient sowohl seinen Arbeitsplatz als auch eine spätere Krankengeldzahlung.
  • Wenn ein Arbeitnehmer gekündigt wird, endet die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenkasse. Er muss sich dann rechtzeitig um seinen Krankenversicherungsschutz kümmern und sollte sich dafür an die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit wenden. Bei einer Kündigung ist die sofortige Meldung bei der Agentur für Arbeit verpflichtend.

 

4. Stufenweise Wiedereingliederungzum Inhaltsverzeichnis

Kurz nach dem Klinikaufenthalt sind die meisten Patienten zunächst arbeitsunfähig.

 

5. Zweiter Arbeitsmarkt und Integrationsprojektezum Inhaltsverzeichnis

Hat der Patient kein Arbeitsverhältnis (mehr), sind Projekte auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt, denkbare Arbeitsfelder.

 

5.1. Finanzierung und Träger

Auf dem zweiten Arbeitsmarkt gibt es eine große Vielfalt von Projekten, die regional sehr unterschiedlich ausgeprägt sind und meist von mehreren Kostenträgern gemeinsam getragen werden. Mögliche Träger, Partner und/oder Geldgeber sind z.B.:

  • Agentur für Arbeit
  • Integrationsamt, Integrationsfachdienst
  • Sozialpsychiatrischer Dienst,
  • psychosozialer Dienst
  • Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke
  • Ministerien, hier oft Sonderförderprogramme
  • Aktion Mensch, Lebenshilfe
  • Behindertenwerkstätten
  • Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz
  • Kirchen
  • Stiftungen und Spenden
  • Firmen

 

Für die Beschäftigten handelt es sich dann zum Teil auch um sogenannte Ein-Euro-Jobs (= "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigungen nach SGB II"). Sie geben den Beschäftigten die Möglichkeit, über den öffentlichen und sozialen Sektor im Berufsleben wieder Fuß zu fassen und die tagtägliche Arbeitsfähigkeit zu testen, Näheres unter Minijobs Geringfügige Beschäftigung.

 

5.2. Integrationsfirmen

Integrationsfirmen können zusammen mit mehreren der eben genannten Partner betrieben werden, aber auch unabhängig agieren. Sie arbeiten wie ein normales Unternehmen und bieten ihre Leistungen an, sind aber gleichzeitig gemeinnützig und werden gefördert, weil sie einen besonderen Aufwand durch die Struktur ihrer Mitarbeiter haben. Überwiegend sind diese Unternehmen im handwerklichen und im Dienstleistungssektor aktiv. Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen gibt es in Deutschland rund 600 Integrationsfirmen und -projekte in den verschiedensten Branchen: von industrieller Fertigung über Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe bis hin zu Multimedia- und IT-Firmen.

 

Die Integrationsziele der Firmen sind unterschiedlich. Sie reichen von der Ausbildung und Umschulung über die Hilfe zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt bis hin zur dauerhaften Beschäftigung unter geschützten Arbeitsbedingungen.

 

Zum Teil bieten auch reguläre Firmen beschützte oder integrative Arbeitsplätze für Menschen mit psychischen Störungen an.

 

5.2.1. Wer hilft weiter?

Eine Auflistung von Integrationsfirmen finden Sie in der Datenbank externer Linkwww.rehadat.de > Suchbegriff "Integrationsprojekt" > Adressen.

 

5.3. Zuverdienstprojekte

Das Problem bei den meisten bisher genannten Arbeitsmöglichkeiten ist, dass sie von einer kontinuierlichen Vollzeitbeschäftigung ausgehen. Das ist eine große Hürde für Menschen mit Psychosen. Hilfreich sind hier sogenannte "Zuverdienstprojekte" für Menschen mit psychischen Störungen.

 

Sie bieten Arbeits- und Trainingsmöglichkeiten für weniger als 20 Wochenarbeitsstunden und passen ihre Anforderungen mit folgenden Maßnahmen an die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Betroffenen an:

  • Flexible Arbeitszeiten
  • Flexible Arbeitsgeschwindigkeit und -produktivität, bei Bedarf viele Pausen
  • Rücksicht auf Leistungsschwankungen und Krankheitsausfälle
  • Keine zeitliche Befristung der Beschäftigung (Loslösung von Bewilligungszeiträumen)
  • Kein Reha-Druck mit Zielvorgabe: Mitarbeiter können auch "einfach so" bleiben.

 

Die Trägerschaft ist ebenso vielfältig wie oben genannt, zum Teil sind die Projekte an Integrationsfirmen (siehe oben) oder Tagesstätten (siehe unten) angegliedert. Trotz der flexiblen Vorgaben müssen wirtschaftlich verwertbare Produkte oder Dienstleistungen erbracht werden. Kosten und Gehalt müssen erwirtschaftet werden, die Qualität der Arbeit muss stimmen und die Entlohnung ist abhängig von der Arbeitsleistung.

 

6. Tagesstättenzum Inhaltsverzeichnis

Tagesstätten sind Einrichtungen, in denen Menschen mit psychischen Störungen an Wochentagen tagsüber betreut und zu Beschäftigung angeleitet werden.

 

Die Einrichtungen sind immer möglichst niedrigschwellig, je nach Konzept ist das Kommen und Fernbleiben freiwillig oder verbindlich. Mit der Tagesgestaltung in der Tagesstätte beginnen die Betroffenen, eine Tagesstruktur aufzubauen und einfache Aufgaben zu übernehmen.

 

Typische Angebote und Hilfen einer Tagesstätte sind:

  • Tagesstrukturierende Angebote
  • Förderung sozialer Kontakte
  • Kreativkurse oder -arbeit mit Farben, Holz, Ton, Musik, Förderung persönlicher Interessen
  • Anleitung bei Dingen des alltäglichen Lebens
  • Kognitive Arbeit (auch am PC)
  • Entspannung und Bewegung
  • Ausflüge und Ferienfreizeiten
  • Unterstützung bei Behörden- und Wohnungsangelegenheiten

 

Häufig sind an Tagesstätten Beratungsangebote angegliedert, die bei sozialrechtlichen Fragen helfen oder bei der Suche nach Reha, Therapie- oder Arbeitsmöglichkeiten. Bisweilen machen sie auch selbst solche Angebote. Manche Tagesstätten sind als Vereine oder Clubs organisiert. In der Regel stellen sie dann an die sozialen Fähigkeiten der Mitglieder höhere Anforderungen und fordern eine etwas höhere Verbindlichkeit, z. B. durch die Übernahme von Pflichten zu bestimmten Zeiten.

 

7. Werkstätten für behinderte Menschenzum Inhaltsverzeichnis

Manche Werkstätten für behinderte Menschen bieten spezielle Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit psychischen Behinderungen.
Näheres zu Psychosen > Schwerbehinderung.

 

8. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Auf der Suche nach geeigneten Arbeitsmöglichkeiten helfen der Sozialdienst in der Klinik, der ambulante Sozialpsychiatrische Dienst, alle Träger mit entsprechenden Angeboten, das sind meist Wohlfahrtsverbände, aber auch Gemeinden und Vereine, sowie mögliche Kostenträger, z. B. Integrationsamt oder Agentur für Arbeit.

 

9. Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldzum Inhaltsverzeichnis

Insbesondere die Akutphasen einer Psychose ziehen in der Regel eine längere und oft auch wiederholte Arbeitsunfähigkeit nach sich. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:

 

10. Besondere Hilfen im Berufzum Inhaltsverzeichnis

Wenn eine Psychose so schwer verläuft, dass sie die Berufstätigkeit gefährdet oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei Psychosen relevant werden können:

 

11. Rentezum Inhaltsverzeichnis

Falls ein Patient aufgrund seiner Psychose nicht mehr erwerbstätig sein kann, kommen zwei Rentenarten für ihn in Frage:

 

12. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Integrationsämter

Agenturen für Arbeit

Psychosen Schizophrenie

Psychosen > Allgemeines

Psychosen > Autofahren

Psychosen > Schwerbehinderung

 

 

Letzte Aktualisierung am 04.07.2011   Redakteur/in: Sabine Peter

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