Schizophrenie > Autofahren
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1. Das Wichtigste in Kürze
Ein Patient ist grundsätzlich für seine Fahrtüchtigkeit selbst verantwortlich. Er muss sich kritisch beobachten und sollte im Zweifel das Auto lieber stehen lassen. Problematisch kann sein, dass ein Mensch infolge der Schizophrenie Gefahren unterschätzt oder seine Fähigkeiten überschätzt. Hier sind auch Ärzte und das Umfeld zur Wachsamkeit aufgefordert.
In der Akutphase einer Schizophrenie darf kein Fahrzeug geführt werden. Danach hängt das Autofahren von Art und Prognose des Grundleidens ab.
2. Akutphase und symptomfreie Zeit
In der Akutphase einer Schizophrenie darf kein Fahrzeug geführt werden.
Nach dem Abklingen der akuten Symptome darf ein Fahrzeug geführt werden, allerdings abhängig von Art und Prognose des Grundleidens:
- Bei positiver Beurteilung des Grundleidens dürfen keine Restsymptome und kein chronisches, hirnorganisches Psychosyndrom vorliegen.
- Das Wiederauftreten der akuten Symptome muss unter der Medikation als sehr unwahrscheinlich erachtet werden.
- Bei bedingter Eignung sind in der Regel Nachuntersuchungen erforderlich.
3. Dauerbehandlung mit Arzneimitteln
Bei nachgewiesenen Intoxikationen und anderen Wirkungen von Arzneimitteln, die die Leistungsfähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges beeinträchtigen, ist bis zu deren völligem Abklingen die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen aller Art nicht gegeben.
Der Patient muss grundsätzlich wissen, dass er für die Fahrtüchtigkeit selbst verantwortlich ist. Er muss sich kritisch beobachten, bevor er ein Fahrzeug steuert. Im Zweifel sollte er das Auto lieber stehen lassen. Gerade Psychopharmaka, die eine dämpfende Wirkung haben, können die Reaktionszeit verlängern und somit die Fahrtauglichkeit einschränken. Autofahrer, die Psychopharmaka einnehmen, sollten auf jeden Fall mit ihrem Arzt besprechen, ob sie mit den verordneten Medikamenten fahrtauglich sind.
4. Verwandte Links
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Letzte Aktualisierung am 16.01.2012 Redakteur/in: Ines Grocki
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