Psychosen > Behandlung
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1. Das Wichtigste in Kürze
Bei der Therapie von Psychosen wird ein mehrdimensionaler Ansatz verfolgt, bestehend aus medikamentösen, psychotherapeutischen und sozialtherapeutischen Maßnahmen. In der Akutphase erfolgt in der Regel eine stationäre Behandlung, in den darauf folgenden Phasen reicht meist eine ambulante Betreuung aus. Ein alternativer, ganzheitlicher Behandlungsansatz ist das Soteria-Konzept.
2. Stationäre und teilstationäre Behandlung
Im Krisenfall erfolgt die Behandlung von Patienten mit Psychosen häufig in psychiatrischen Kliniken bzw. psychiatrischen Abteilungen von Kliniken.
Eine stationäre Behandlung hat immer das Ziel, die aktuelle Krise zu bewältigen und die Betroffenen so zu stabilisieren, dass sie - mit der angemessenen therapeutischen Unterstützung - ihr Leben möglichst selbstständig gestalten können.
Allerdings haben sehr viele Menschen große Vorbehalte gegen "die Psychiatrie", "Anstalten" und Behandlung "auf Station". Doch die Erkenntnisse für die Arbeit mit psychotisch erkrankten Menschen haben sich in den letzten Jahren stark erweitert und vor allem in den Kliniken zu großen Veränderungen geführt. Viele Betroffene haben mittlerweile erlebt, dass sie in ihrer schwierigsten Zeit, als sie in die Klinik eingewiesen wurden, dort erstmals auf Menschen trafen, die ihnen zuhörten, Zeit hatten, sehr erfahren waren und so - zusammen mit dem Patienten - ein Behandlungskonzept entwickelten, das auch über die Entlassung hinaus Halt und Hilfe gab.
Wenn möglich und nötig, werden Angehörige mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung von den Therapeuten der Klinik mit eingebunden. Je nach Situation kann der Aufenthalt in der Klinik unterschiedlich lang sein, meist bewegt sich die Aufenthaltszeit zwischen zwei und sechs Wochen. Die Entlassung muss sorgfältig geplant werden, denn mit der Klinik verlassen die Betroffenen auch einen Schutzraum und müssen stabil genug sein, die Belastungen des Alltags wieder auszuhalten. Viele Kliniken gestalten den Übergang deshalb fließend, z. B. durch Besuche oder Übernachtungen zu Hause.
Zum Teil bleibt auch nach der Entlassung eine mehr oder weniger feste Bindung zur Klinik oder zu einem einzelnen Therapeuten, zu dem der Betroffene ein besonderes Vertrauensverhältnis aufgebaut hat. Diese Bindung reicht von regelmäßigen Therapieterminen in der Institutsambulanz (siehe unten) bis hin zur Notfallnummer für Krisenzeiten.
2.1. Krankenhausbehandlung
Die Krankenhausbehandlung wird von der Krankenkasse getragen oder vom Sozialhilfeträger. Sie beinhaltet alle Leistungen, die für den Patienten nach Art und Schwere seiner Erkrankung notwendig und im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses möglich sind. Dazu zählt neben der ärztlichen Behandlung auch die Krankenpflege sowie die Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln.
Näheres unter Krankenhausbehandlung
2.1.1. Zuzahlung
Patienten ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen für die vollstationäre Krankenhausbehandlung eine Zuzahlung von 10,- € pro Tag leisten. Diese Zuzahlung ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Der Aufnahme- und der Entlassungstag zählen jeweils als ganzer Tag.
2.1.2. Haushaltshilfe
Werden eine Mutter oder ein Vater stationär untergebracht, kann eine Haushaltshilfe beantragt werden. Eine Haushaltshilfe ist eine fremde oder verwandte Person, die die tägliche Arbeit im Haushalt erledigt. Sie übernimmt alle notwendigen Arbeiten, z. B. Einkauf, Kochen, Waschen oder Kinderbetreuung. Die Haushaltshilfe ist in jedem Fall vorher zu beantragen.
Näheres unter Haushaltshilfe
2.2. Institutsambulanzen
In der Regel ist an eine psychiatrische Klinik eine Institutsambulanz angebunden, in der psychiatrische Patienten ambulant behandelt werden. Meist arbeiten dort verschiedene Berufsgruppen zusammen.
Die Übergänge in der Institutsambulanz sind fließend: sowohl zum ambulanten Bereich (z. B. Betreuung in einer Arztpraxis) als auch zum stationären Bereich (Wiederaufnahme in die Klinik). Zum Teil sind Institutsambulanzen auch in integrierte Versorgungsmodelle eingebunden, das heißt, dass die ambulante und stationäre Versorgung aus einer Hand organisiert wird.
2.3. Tageskliniken
Tageskliniken gibt es unabhängig von psychiatrischen Kliniken oder dort angebunden. Sie nehmen Patienten in der Regel nur an Werktagen und tagsüber auf und bieten dort - bei Bedarf - dasselbe Leistungsspektrum wie die Klinik.
2.4. Gerontopsychiatrische Einrichtungen
Gerontopsychiatrie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie, das sich mit der diagnostischen Abklärung und Behandlung psychischer Erkrankungen im Alter befasst.
Häufig werden Demenzerkrankungen und Depressionen behandelt, aber auch Wahnvorstellungen und Schizophrenien. Manchmal können erst bei einem stationären Aufenthalt diagnostische Maßnahmen ergriffen werden und eine sinnvolle medikamentöse Einstellung erfolgen.
Die Behandlungsmaßnahmen in gerontopsychiatrischen Einrichtungen dienen nicht nur der medikamentösen Therapie der psychischen Beeinträchtigungen, sondern fördern auch noch erhaltene Fertigkeiten und soziale Kontakte. Ziel ist die Verbesserung der durch die Erkrankung beeinträchtigten Lebensqualität und die Entlassung des Patienten in seine häusliche Umgebung.
3. Medikamentöse Behandlung
Medikamente sind meist wirksam in Bezug auf Positivsymptome wie Halluzinationen, Wahnideen, Ich- und Denkstörungen. Sie können der psychosetypischen Reizüberflutung entgegenwirken und so der Entwicklung von Symptomen vorbeugen sowie Symptome abschwächen oder unterdrücken.
Eingesetzt werden meist sogenannte Neuroleptika. Über die medikamentöse Behandlung sollten Arzt und Patient gemeinsam entscheiden. Eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung ist eine wichtige Basis für diese Entscheidung und den weiteren Behandlungsverlauf. Zentrale Probleme bei dieser Entscheidung sind die unterschiedlichen Wirkungs- und Nebenwirkungsprofile der Medikamente sowie die Dosierung, d. h. die Entscheidung darüber, wie viel Schutz bzw. Abschirmung nötig ist und wie viele Erlebnisse auch anders zu verarbeiten sind. Manchmal sind mehrere zeitintensive Anläufe notwendig, bis das individuell passende Medikament gefunden wird. Auch über das Ende der Medikation sollten Arzt und Patient sich abstimmen.
Details zu sozialrechtlichen Aspekten und zu Zuzahlungen zu Medikamenten: Arznei- und Verbandmittel.
4. Psychotherapie
Die Psychotherapie orientiert sich an der jeweiligen Erkrankungsphase sowie den individuellen Möglichkeiten des Patienten und seiner Lebenssituation. Die therapeutische Beziehung kann helfen, sich zu spiegeln, zu spüren und zu vergewissern. Langfristig kann sie helfen, psychotische Symptome zu entschlüsseln und damit zusammenhängende Konflikte zu entschärfen. Der Patient muss zu Beginn der Psychotherapie einen gewissen Realitätsbezug aufweisen.
4.1. Kosten
Bei psychischen Störungen mit Krankheitswert übernimmt die Krankenkasse die Kosten bestimmter psychotherapeutischer Behandlungen (im Sinne einer Krankenbehandlung, § 27 SGB V). Derzeit von den Kassen anerkannt sind psychoanalytisch begründete Verfahren und Verhaltenstherapie. Für andere Therapien übernehmen die Kassen die Kosten nur im Einzelfall und auf Antrag.
4.2. Kognitive Verhaltenstherapie
Bei der Behandlung von Patienten mit einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis wird häufig die kognitive Verhaltenstherapie eingesetzt. In der Therapie wird zunächst gemeinsam mit dem Patienten ein Verständnis seiner Probleme erarbeitet und er wird über die Störungen und Behandlungsmöglichkeiten informiert. So sollen Ängste und Unsicherheiten abgebaut werden. Dann wird der Patient befähigt, Frühwarnsymptome zu erkennen und Strategien zu entwickeln, wie er darauf reagieren kann, um einen Rückfall zu vermeiden oder zumindest abzumildern. Weitere wichtige Themen der Therapie sind die Akzeptanz fortbestehender Symptome und der Medikamenteneinnahme, die Entwicklung und Stärkung vorhandener Fähigkeiten sowie die Förderung der Lebensqualität.
Informationen zu Therapeutenwahl, Antrag, Probesitzungen, Dauer und Kostenübernahme unter Psychotherapie.
5. Soziotherapie
Soziotherapeutische Maßnahmen beziehen sich auf das soziale Umfeld des Betroffenen und zielen darauf ab, vorhandene soziale Fähigkeiten des Betroffenen zu fördern und die Verstärkung sozialer Probleme zu verhindern.
Soziotherapie unterstützt vorrangig Patienten, die krankheitsbedingt in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Bestreitung des Lebensunterhalts, Freizeitgestaltung und soziale Beziehungen beeinträchtigt sind. Der Betroffene soll gefördert werden, sein Leben wieder aktiv zu gestalten.
Menschen mit Psychosen sind oft nicht in der Lage, Leistungen, die ihnen zustehen, in Anspruch zu nehmen. Basis für eine Soziotherapie ist, dass der Patient die Therapieziele erreichen kann, er aber die hierzu notwendige Belastbarkeit, Motivierbarkeit und Kommunikationsfähigkeit verfügt und in der Lage ist, einfache Absprachen einzuhalten..
Details zu Kostenübernahme, Leistungsinhalt, Dauer, Verordnung und Therapeutensuche unter Soziotherapie.
6. Psychoedukation
Psychoedukation erfolgt in der Regel in Gruppen, kann aber auch im Einzelgespräch zwischen Therapeut und Patient bzw. Therapeut und Angehörigem stattfinden. Für Akutpatienten mit psychotischen Symptomen oder starken Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen ist eine Psychoedukation nicht geeignet. Betroffene sollten nur in ausreichend stabilisiertem Zustand an einer Gruppe teilnehmen, denn das Risiko einer Psychoedukation ist, dass die Information über die Erkrankung und ihre möglichen Folgen und Symptome Betroffene stark belastet.
Vorteil der Gruppe ist der gegenseitige Austausch unter den Betroffenen. So kann der Patient von Erfahrungen anderer Patienten lernen, daraus für sich Strategien für den Umgang mit der Krankheit entwickeln, Anzeichen drohender Rückfälle erkennen und lernen, entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Psychoedukation wird zum Teil bereits während eines stationären Aufenthalts in einer Klinik angeboten. Gruppenleiter sind meist Ärzte, Psychologen, Diplom-Pädagogen oder geschultes pflegerisches Personal.
Psychoedukative Gruppen treffen sich ein bis zwei Mal wöchentlich. Die vermittelten Inhalte folgen einem festen Curriculum, so dass die Gruppen in der Regel fest sind, d. h.: Im Lauf einer Schulung kommen keine neuen Mitglieder hinzu. Die Schulungen sind je nach Konzept unterschiedlich lang. Sie können von ca. 8 gemeinsamen Sitzungen bis hin zu langfristigen Edukationen mit bis zu 2 Jahren andauern.
6.1. Kostenübernahme
Erfolgt die Edukation in der Klinik, wird sie für Patienten im Rahmen der stationären oder tagesklinischen Behandlung abgerechnet. Erfolgt sie im ambulanten Bereich von Institutsambulanzen, entstehen dem Patienten ebenfalls keine Kosten, er benötigt in der Regel aber eine Überweisung seines Arztes. Kliniken bieten Psychoedukation teilweise auch für Angehörige an, häufig auch kostenfrei. Psychoedukation im Rahmen einer Psychotherapie wird als Teil dieser Therapie abgerechnet.
6.2. Wer hilft weiter?
Termine für Psychoedukationen (auch Psychosegruppe genannt) kann man erfragen bei:
- Psychiatern und Psychotherapeuten,
- sozialpsychiatrischen Diensten,
- Kliniken und Tageskliniken oder
- Selbsthilfegruppen.
7. Ergotherapie
Im Rahmen einer Ergotherapie geht es für Menschen mit Psychosen vor allem um die sogenannte "psychisch-funktionelle Behandlung".
Diese dient der Therapie krankheitsbedingter psychosozialer und sozioemotionaler Störungen.
Das umfasst z. B. Maßnahmen zur Verbesserung
- der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbstständigkeit in der Tagesstrukturierung,
- der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung,
- des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozioemotionalen Kompetenz und Interaktionsfähigkeit,
- der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens oder
- der eigenständigen Lebensführung und der Grundarbeitsfähigkeiten.
7.1. Verordnung
Ergotherapie gehört zu den Heilmitteln, wie z. B. auch Massagen und Krankengymnastik. Sie muss vom Arzt verordnet werden und wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Die psychisch-funktionelle Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.
7.2. Zuzahlung
Erwachsene gesetzlich Krankenversicherte zahlen 10% der Kosten plus 10,- € je Verordnung zu. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei Überschreitung der Belastungsgrenze möglich, Näheres unter Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung.
7.3. Therapiebesuch zu Hause
Die Verordnung von Ergotherapie außerhalb der Praxis des Therapeuten, insbesondere in Form eines Hausbesuchs, ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn der Patient aus medizinischen Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen kann bzw. wenn der Hausbesuch aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Der Arzt muss dann auf der Verordnung "Hausbesuch" ankreuzen. Der Patient muss zusätzlich zur Zuzahlung die Fahrtkosten übernehmen.
7.4. Wer hilft weiter?
Adressen von Ergotherapeuten vermittelt der Verband der Ergotherapeuten unter Telefon 07248 9181-0, per E-Mail info@dve.info oder im Internet unter
www.dve.info/therapeutensuche.html. Es gibt Ergotherapie-Praxen mit dem Schwerpunkt Psychiatrie. Darauf sollten Patienten mit Psychosen bei der Ergotherapeutensuche achten.
8. Psychoseseminare
Psychoseseminare richten sich an Psychose-Erfahrene, Angehörige und Therapeuten gleichzeitig und dienen dem wechselseitigen Erfahrungsaustausch und der gegenseitigen Fortbildung (Trialog). Ziel ist ein breites Verständnis von Psychosen und eine Unterstützung vielfältiger Bewältigungsstrategien. Die Vielfalt des subjektiven Erlebens und der individuellen Verarbeitung von Psychosen nimmt in den Psychoseseminaren besonders viel Raum ein.
- Die Kommunikation auf Augenhöhe stärkt das Selbstwertgefühl der Selbst-Betroffenen und lässt Therapeuten einen entsprechenden wertschätzenden Umgang auch im psychiatrischen Alltag üben.
- Für die Patienten ist der Austausch über eigene Erfahrungen in der wohlwollenden Atmosphäre und ohne Veränderungsdruck hilfreich bei der Integration des Erlebten.
- Der Austausch erweitert die Perspektive. Er hilft Patienten, sich besser in ihre eigenen Angehörigen hineinzuversetzen, wenn sie mit fremden Angehörigen sprechen. Dasselbe gilt für teilnehmende Angehörige: Sie können sich besser in einen Patienten hineinversetzen, wenn es nicht der Patient in der eigenen Familie ist.
- Profis und Auszubildende können ihr Verständnis von Psychosen erweitern und lernen eine Vielfalt von Verarbeitungsmöglichkeiten kennen.
Adressen von Psychoseseminaren und detaillierte Informationen finden sich unter
www.trialog-psychoseseminar.de.
9. Soteria
Soteria ist eine alternative stationäre Behandlungsform speziell bei Schizophrenie, aber auch bei anderen Psychosen.
Das Wort Soteria kommt aus dem Griechischen und bedeutet "Wohl, Rettung, Heil". Die Psychosebegleitung erfolgt in der Form aktiven Dabeiseins ("being-with"), mit neuroleptischer Medikation wird zurückhaltend umgegangen und es wird ein milieutherapeutischer Ansatz verfolgt.
Soteria erfolgt in kleinen heimartigen Häusern, maximal 10 Bewohner werden aufgenommen. Zentraler Gedanke ist die Abschirmung der Bewohner von verwirrenden Umwelteinflüssen. Sie werden kontinuierlich unterstützt durch tragende zwischenmenschliche Beziehungen und durch die Geborgenheit der Umgebung, die die Befindlichkeit beeinflusst.
Die Betreuung erfolgt rund um die Uhr mit einer festen Bezugsperson pro Bewohner. Die Beziehung zwischen Bezugsperson und Bewohner wird gleichwertig gestaltet. Es geht darum, eine beruhigende, ausgeglichene Atmosphäre zu schaffen. Die Mitarbeiter unterstützen und fördern je nach individuellem Befinden des Bewohners. Behandlungsziele werden gemeinsam entwickelt. Eine Tagesstruktur wird geschaffen und soll die Bewohner zu alltäglichen Verrichtungen anhalten (Kochen, Putzen etc.). Diese Aufgaben sind für die Bewohner überschaubar und die Ergebnisse und Erfolge sind unmittelbar erkennbar.
Wichtig ist die Kontinuität in der Betreuung, die durch 24- oder 48-Stunden-Dienste der Mitarbeiter ermöglicht wird. Soteria legt zudem großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den Angehörigen, weiteren Bezugspersonen und Betreuern.
Derzeit gibt es nur wenige Soteria-Einrichtungen in Deutschland, z.B. in Zwiefalten, München, Köln und Leipzig. In manchen psychiatrischen Kliniken werden Elemente des Soteria-Konzepts angewandt. Adressen und weitere Informationen unter
www.soteria-netzwerk.de.
10. Krisenpass
Beim Psychiatrienetz ist für Betroffene ein Krisenpass erhältlich, der im Notfall über die aktuelle Medikation sowie Personen, die benachrichtigt werden sollen, Auskunft gibt. Auch sind Informationen über unverträgliche Medikamente und über spezielle Wünsche des Patienten im Krisenfall und gegebenenfalls weitere Erkrankungen wie Allergien (Allergien > Allgemeines) etc. möglich.
Download unter
www.psychiatrie.de/download.
11. Verwandte Links
Letzte Aktualisierung am 24.01.2012 Redakteur/in: Sabine Peter
Bewerten Sie die obigen Informationen (Schulnoten-System)












