Psychosen > Finanzielle Hilfen

Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei Psychosen infrage kommen können:

 

Leistungen und Hilfen

Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Psychosen

Entgeltfortzahlung

Wenn Sie arbeitsunfähig werden, erhalten Sie bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung.

Krankengeld

Sind Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie wegen der Psychose weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie aber der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, was aber bei einer Psychose nicht immer der Fall ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld bekommen.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit.

Kinderpflege-Krankengeld

Ist Ihr Kind von einer Psychose betroffen und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres eine bestimmte Belastungsgrenze erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

Wenn Ihre Form der Psychose als chronische Krankheit gewertet wird, halbiert sich Ihre Belastungsgrenze.

Psychosen > Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Die Auswirkungen einer Psychose können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen.

Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern.

Übergangsgeld

Ausbildungsgeld

Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, kann Ausbildungsgeld Ihren Lebensunterhalt während einer Erstausbildung oder ersten beruflichen Qualifizierung im Rahmen beruflicher Reha sichern.

Rente

Erwerbsminderungsrente

Ist Ihre Arbeitsfähigkeit wegen der Psychose dauerhaft eingeschränkt, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen.

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn

  • Sie wegen der Psychose nur noch unter 3 Stunden erwerbsfähig sind und keine Erwerbsminderungsrente bekommen oder
  • Ihre Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist.

"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe.

Psychosen > Schwerbehinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Bei Psychosen kann Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Pauschbetrag bei Behinderung

Persönliches Budget

Mit einer anerkannten Behinderung können Sie bei der Einkommensteuererklärung Pauschbeträge ansetzen und zahlen dann weniger Steuer oder bekommen Geld zurück.

Das persönliche Budget ist eine Alternative zu Sachleistungen: Mit dem Budget können Sie (oder Ihr Betreuer) Ihre Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen.

Psychosen > Pflege

Pflegeleistungen

Je nach Krankheitsverlauf kann es zur Pflegebedürftigkeit kommen.

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

 

Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu rechtlichen Aspekten, Autofahren und Selbstschutz für Betroffene, finden Sie unter Psychosen Schizophrenie.

Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Psychosen.

Letzte Bearbeitung: 14.08.2023

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